Fitness, Markt, DSSV | Autor/in: David Köndgen |

UPDATE: Infografik zu den Corona-bedingten Hygieneauflagen für Fitnessstudios

Training im Fitnessstudio (Corona-Edition): Nach dem bundesweiten Shutdown aller Fitness- und Gesundheitsanlagen wird die Entscheidung über Lockerungen und einzuhaltende Hygieneauflagen von den jeweiligen Landesregierungen getroffen und veröffentlicht. Die DSSV-Mitarbeiter halten Sie stets auf dem aktuellen Stand. Unsere Infografik zeigt die wichtigsten Auflagen im Überblick.

Corona-Auflagen für Fitnessstudios Infografik

Abstand, Kursangebote, Quadratmeter pro Person, Duschen und Sauna. Zu allen diesen Punkten gibt es Corona-bedingt noch immer Einschränkungen und bestimmte Regeln.


 


Veröffentlicht werden sie in den Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Diese werden laufend überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Folge sind 16 sich ständig verändernde Vorgaben.

Aufgabe des DSSV und seiner Mitarbeiter ist es deshalb, diese kompakt und übersichtlich für alle Fitness- und Gesundheitsanlagen zusammenzustellen, damit Sie jederzeit und überall auf dem aktuellen Stand sind.


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Wie aber sieht Fitnesstraining in der aktuellen Corona-Edition aus? Das kommt eben ganz darauf an, in welchem Bundesland Sie sich gerade befinden?

Corona-Verordnungen von Ba-Wü bis TH

Die wichtigsten Auflagen sind in folgender Tabelle dargestellt. Eine ausführlichere Version (ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge von Baden-Württemberg bis Thüringen) finden Sie in unsem Artikel 'Fitnesstraining: Hygiene-Auflagen der Bundesländer'.


Darüber hinaus gelten folgende Regeln für alle Bundesländer:

  • Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu den Räumlichkeiten zu verwehren.
  • Türgriffe oder andere Gegenstände, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, und Umkleideräume sind mehrmals täglich zu reinigen und Oberflächen der Fitnessgeräte nach jedem
    Gebrauch zu desinfizieren.
  • Geschlossene Räume müssen ausreichend gelüftet werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
  • Kontaktdaten aller Nutzerinnen und Nutzer unter Angabe des Datums zu dokumentieren, diese Aufzeichnungen sind aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
  • Kunden müssen über entsprechende Hinweisschilder über die Auflagen und Regeln informiert werden.

Weitere Details und Links zu den einzelnen Corona-Verordnungen finden Sie direkt in der Übersicht 'Hygieneauflagen der Bundesländer für Fitness- und Gesundheitsanlagen' auf DSSV-Website.