Das Online-Bewertungsportal Yelp muss nach einem Urteil des OLG München Schadensersatz an drei inhabergeführte Fitnessstudios zahlen.
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Miss es, oder vergiss es: Viele Kunden ziehen heute Kundenbewertungen und Rezensionen heran, wenn sie auf der Suche nach einem neuen Fitnessstudio sind. Studios die hier gut aufgestellt sind, kommen in die engere Auswahl und sind für Kunden interessanter - vorausgesetzt die Bewertungen sind gut. Aber wie diese Bewertungen überhaupt zustande kommen, ist nicht bei jeder Plattform transparent und nachvollziehbar. 

Schlechte Bewertungen können eine direkte Auswirkung auf die Neukunden-Akquise und den langfristigen Unternehmenserfolg haben und im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen. Wie die Bewertungen ermittelt werden, ist von Plattform zu Plattform unterschiedlich.

Da das anscheinend bei dem Online-Bewertungsportal Yelp eher willkürlich geschieht, hat jetzt die Fitnessunternehmerin Renate Holland vor dem OLG München geklagt und auch Recht bekommen. Grund war eine schlechte Bewertung die aufgrund einer Empfehlungssoftware des Online-Portals zustande kam. Diese Software wählt autonom und selbstständig aus, welche Bewertungen in die Gesamtbeurteilung einfließen und welche nicht. Somit kann sich aufgrund einer Auswahlverzerrung ein deutlich negativeres Bild ergeben.

Yelp kann nun innerhalb einer Frist weitere Rechtsmittel bzw. Revision einlegen – es bleibt also spannend. Der Fall zeigt, wie schwierig der Spagat zwischen Meinungsfreiheit, Geschäftsinteresse und fairen Bewertungskriterien in der Praxis wirklich ist.

Weitere Informationen zum Rechtsstreit zwischen Yelp und den Fitness-Studios finden Sie in einem Hintergrundartikel der Süddeutschen Zeitung.

dhfpg

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