Der GKV hat unlängst seine neuen Präventions- und Gesundheitsförderungsziele bis 2024 vorgestellt – es geht voran in der Prävention.
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Am 01.10.2018 hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene eine aktualisierte Fassung des Leitfadens Prävention verabschiedet.

Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt. Die darin abgedeckten Leistungsarten umfassen die individuelle verhaltensbezogene Prävention, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten sowie im Betrieb.

Die aktuelle Fassung des Leitfadens wurde unter Einbezug einer unabhängigen Fachkommission erarbeitet und erfüllt die im Präventionsgesetz vom 25. Juli 2015 enthaltenen Aufträge. Darüber hinaus enthält sie die Präventions- und Gesundheitsförderungsziele bis 2024 der GKV sowie neugefasste Voraussetzungen für die Qualifikation von Anbietern in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention.

Neben staatlich anerkannten Berufs- und Studienabschlüssen können gemäß dem neuen Leitfaden zukünftig auch andere Qualifikationen berücksichtigt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung ist eine Ausweitung auf nichtformale Qualifikationen bei zeitgleicher Sicherung eines angemessenen Qualifikationsniveaus durch definierte Mindestkompetenzen vorgenommen worden.

Weitere Informationen zum aktualisierten Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.

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