Ab 2019 haben Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung.
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Die Prävention rückt immer mehr in den Fokus und setzt ab dem kommenden Jahr noch deutlich früher an als bisher. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass alle gesetzlich Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren künftig einen Anspruch auf solch eine Gesundheitsuntersuchung haben.

Versicherte ab 35 Jahren können alle drei Jahre einen kostenlosen Gesundheits-Check-Up beim Arzt in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieses Checks wird dann (neben den bisherigen Leistungsumfängen) ebenfalls ein vollständiges Lipidprofil erstellt. Des Weiteren sollen laut der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) die persönlichen kardiovaskulären Risikofaktoren durch sogenannte „Risk-Charts“ systematisch erfasst und analysiert werden, um Risikopatienten frühzeitig zu identifizieren. 

Auch die Ärzte sollen innerhalb der Primärprävention mehr Verantwortung übernehmen und durch eine gezieltere Beratung mehr Menschen dazu bewegen, aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Hier können professionelle Gesundheits- und Fitnessanbieter entsprechende Programme und Lösungen liefern, um Diabetes, Schlaganfall, Herzinfarkt und Co. aktiv in der Praxis zu begegnen.

Mehr zu den Reformen für 2019 erfahren Sie hier.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie bei Der Hausarzt.news

fibo

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