Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Zertifizierungspflicht Betriebliche Gesundheitsförderung

Klarstellung des BMG zur Zertifizierungspflicht von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 3 Nr. 34 EStG.
Lesezeit: 2 Minuten
Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zur Zertifizierungspflicht BGF
Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zur Zertifizierungspflicht BGF
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Klarstellung zur Zertifizierungspflicht von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG veröffentlicht. Alle wichtigen Infos lesen Sie hier.

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde für arbeitgeberfinanzierte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG (Einkommensteuergesetz) eine Zertifizierungspflicht eingeführt.

Ihnen hat dieser Artikel gefallen? Dann abonnieren Sie unseren fM Newsletter 'INSIDE' und verpassen Sie künftig keine fitness MANAGEMENT News mehr.

GKV-Spitzenverband, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben mehrfach darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung in der Praxis nicht erfüllbar ist.

Aktivitäten zur Gesundheitsförderung

Außerdem bestehe die Gefahr, dass Betriebe ihre Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und zur Vermeidung und Verminderung von Krankheitsrisiken deutlich reduzieren oder gar einstellen.


FOLGEN Sie uns bei FacebookInstagram, YouTube & Twitter
UND

verpassen Sie nie wieder fitness MANAGEMENT NEWS oder VIDEOS!


Aus diesem Grund haben sich GKV-Spitzenverband, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemeinsam dafür eingesetzt, praktikable Umsetzungsregelungen zu erwirken, damit Arbeitgeber ihren Mitarbeitern entsprechende Aktivitäten auch zukünftig steuerbefreit zur Verfügung stellen können.

Klarstellung des BMG

Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist für die Anwendung Zertifizierungspflicht nach § 3 Nr. 34 EStG im Januar 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium nun mit einer Klarstellung reagiert.

Die steuerliche Förderung durch § 3 Nummer 34 EStG ist demnach möglich für:

  • von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Leistungsangebote zur verhaltensbezogenen Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V (Präventionskurse), auf welche der Arbeitgeber zurückgreift und 
  • sonstige nicht zertifizierungspflichtige verhaltensbezogene Maßnahmen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess, welche den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen. Hierzu können z.B. (zum Beispiel) Maßnahmen wie die 'Bewegte Pause' gehören.

Zur Umsetzung dieses Verständnisses wird der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfinanzministerium eine Umsetzungshilfe erarbeiten.

Dadurch sollen Betriebe und Anbieter von Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen Klarheit bzw. Rechtssicherheit erlangen.

Erhöhung des Steuerfreibetrags

Mit der Neuregelung sind verhaltensbezogene Maßnahmen im Zusammenhang mit einem betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess als steuerbegünstigte Leistungen nicht zertifizierungspflichtig.

Außerdem kommt auch die Erhöhung des Steuerfreibetrags für erbrachte Arbeitgeberleistungen zur Förderung der Gesundheit und Verminderung von Krankheitsrisiken ab dem 01.01.2020 von 500 auf 600 Euro sinnvoll zum Tragen.

Engagement für Mitarbeiter

Somit ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen sich auch zukünftig im Sinne der Mitarbeitergesundheit engagieren.

Die Anwendung des § 3 Nr. 34 EStG bleibt für Unternehmen allerdings weiterhin mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

fitness management - abo

-Anzeige-

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte dich auch interessieren

USC: Die Fitnesstrends 2023

USC Fitnesstrends 2023

Barre, Betriebssport oder Mobility? USC hat das Trainingsverhalten seiner Mitglieder analysiert und leitet daraus Trends für 2023 ab. Plus: CEO Benjamin Roth im Podcast.
Die Bevölkerung will sich mehr bewegen

Wandel der Fitnessbranche

Ergebnis einer Schweizer Umfrage: Für die Bevölkerung ist Gesundheit ein wichtigerer Treiber fürs Fitnesstraining als die Verbesserung der Körperform.
Markenweltenzusammenführung: Münchner Tech-Sports Unternehmen EGYM ändert Name von qualitrain zu EGYM Wellpass.

Vereinte Markenwelten

Das Firmenfitness-Netzwerk qualitrain heißt ab sofort EGYM Wellpass. Das hat das Münchner Unternehmen EGYM vier Jahre nach der Übernahme bekanntgegeben.
Bonusprogramme der Krankenkassen im Check: DSSV-Überblick zu aktuellen Zusatzleistungen für Fitness und Gesundheit.

Fitnessbonus sichern

Cashback für Fitness: Wer regelmäßig ins Fitnessstudio geht, kann Geld von seiner Krankenkasse zurückerhalten. DSSV e. V. Überblick zu aktuellen Bonusprogrammen.
Bewegung auf Rezept – Podiumsdiskussion an der Universität Hamburg

Bewegung auf Rezept

DSSV, DHfPG und fM vor Ort: Vertreter:innen aus Sport, Wissenschaft, Politik, Medizin und Vereinen tauschten sich an der Uni Hamburg über Bewegungsförderung aus.
Maßgeschneiderte BGM-Lösungen: qualitrain und movement24 schließen Kooperationsvereinbarung

Neue Kooperationspartner

Zwei Unternehmen, eine gemeinsame Mission: qualitrain und movement24 schließen Kooperation und bieten ganzheitliche BGM-/Firmenfitnessangebote.