Der Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge wurde am 24. Januar 2020 an den DSSV versandt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant demnach, die Begrenzung der Laufzeit auf ein Jahr, eine Verlängerung von jeweils drei Monaten und eine generelle Kündigungsfrist von einem Monat. (Lesen Sie auch – Der DSSV erklärt: Es ist noch nichts beschlossen!)
DSSV im Verteilerkreis Verbändeanhörung
Bereits seit März 2019, nachdem das Ministerium ein 'Eckpunktepapier' zur geplanten Gesetzesänderung verfasst hat, steht der DSSV in Kontakt mit dem Ministerium und gehört zum Verteilerkreis der Verbändeanhörung. (Lesen Sie auch: DSSV bekämpft geplante Laufzeitenbegrenzung)
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Der DSSV hat jetzt folgende Stellungnahme im Sinne der Fitnessstudios erarbeitet und an das Ministerium gesandt (per Klick auf das Bild öffnen Sie diese in einem neuen Fenster):
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