Die GEMA ergreift im Zuge der Corona-Krise pragmatische und flexible Maßnahmen im Rahmen ihrer treuhänderischen Verantwortung.
Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge.
Soll heißen: Während dieses Zeitraums entfallen die GEMA-Vergütungen komplett. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
Bis auf Weiteres wird die GEMA nur absolut notwendige Schreiben (etwa Antworten auf Kundenanfragen) an die eigenen Kunden versenden. Bis diese Maßnahme vollends greifen werde, könne es jedoch etwas dauern.
Die GEMA bittet daher um Verständnis, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt länger dauern können als gewohnt.