Minister will Digitalisierung der Medizin vorantreiben

Gibt es bald Apps auf Rezept? Ja! Jedenfalls wenn es nach Gesundheitsminister Spahn geht. Er will die Digitalisierung der Medizin vorantreiben und hat einen Entwurf für ein neues Digitalisierungsgesetz präsentiert.
Lesezeit: 2 Minuten
Gesundheitsminister Jens Spahn hat in Berlin seinen Entwurf zum neuen ‚Digitale-Versorgung-Gesetz’ vorgestellt und setzt in der Medizin unter anderem auf ‚sinnvolle digitale Anwendungen’.
Gesundheitsminister Jens Spahn hat in Berlin seinen Entwurf zum neuen ‚Digitale-Versorgung-Gesetz’ vorgestellt und setzt in der Medizin unter anderem auf ‚sinnvolle digitale Anwendungen’.
Gibt es bald Apps auf Rezept? Wenn es nach Gesundheitsminister Spahn geht, lautet die Antwort ja. Er will die Digitalisierung der Medizin vorantreiben und setzt im Entwurf für das neue Digitalisierungsgesetz auf Gesundheits-Apps oder digitale Tagebücher. Ob es ein ähnlicher Rohrkrepierer wird wie die digitale Krankenkarte? Oder eine echte Hilfe im Sinne der Patienten?

Bislang verschreiben Ärzte Medikamente oder medizinische Hilfsmittel – doch das soll sich ändern, fordert Jens Spahn. Ginge es nach ihm, soll es künftig auch Apps auf Rezept geben.


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Der Entwurf für ein neues Digitalisierungsgesetz („Digitale-Versorgung-Gesetz“) des Bundesgesundheitsministers von der CDU sieht etwa ein Onlinetagebuch für Diabetiker, eine App für den Blutdruck-Check oder digitale Hilfen für Schwangere vor. Krankenkassen könnten dann die Kosten dafür übernehmen. Bislang werden nur wenige Gesundheits-Apps von den Kassen bezahlt.

Viele gute Apps sind kostenlos

Doch wie sinnvoll ist das? Die meisten Apps, die von Betroffenen bereits genutzt werden sind entweder kostenlos oder so günstig, so dass sich ein Arztbesuch nebst Wartezeit kaum lohnen würde.

„Schnelle Versorgung mit digitalen Anwendungen“

Für Spahn aber steht fest: „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sinnvolle digitale Anwendungen – z. B. Apps oder Diagnose-Tools – schnell in die Versorgung kommen“, schreibt er auf Twitter (zuletzt abgerufen am 21.05.19, 14:24).

Die Krankenkassen sollen jedoch nur dann bezahlen, wenn die Anwendungen zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit geprüft wurden, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Elektronischen Helfer auf Basis Künstlicher Intelligenz

Die neue Erstattungsregel solle jedoch nicht für Apps gelten, „die dabei helfen, medizinische Diagnosen zu erstellen“. Jedoch wäre es denkbar, dass Ärzten in Zukunft beim Einsatz solcher elektronischen Helfer auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt werden.

Offener Brief an den Minister

Viele Ärzte sind von Spahns Digitalisierungsplänen jedoch alles andere als begeistert. Vor rund zwei Wochen schrieben ihm die Mediziner Dr. Alexander Jakob und Dr. Christian Haffner deshalb einen offenen Brief.

Darin heißt es unter anderem: „Grundvoraussetzung für ein Gelingen der Digitalisierung und der Existenz eines weiter hoch qualitativen Gesundheitssystems ist jedoch die Einbeziehung aller Beteiligten und keine Top-down-Politik mit der Axt.“ Eine Antwort blieb Spahn bislang schuldig.

Keine Risiken und Nebenwirkungen?!

Auch Datenschützer warnten bereits mehrfach davor, dass sensible Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt seien. 

Das neue Digitalisierungsgesetz soll indes bereits 2020 in Kraft treten. Doch zunächst müssen sowohl Bundeskabinett als auch Bundestag erst noch zustimmen.

Zuvor gilt jedoch: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Gesundheitsminister.

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fibo

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