Mit der immer öfter vorkommenden 2G plus Regel sind die Vorgaben auf ein neues, unerfüllbares Maß für die Unternehmen der Fitness- und Gesundheitsbranche gewachsen, klagt DSSV-Präsidentin Birgit Schwarze.
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Sowohl für Betreiber als auch für die Kunden bedeute das in erster Linie erhebliche Mehrkosten. Neben den Abstandsregeln, Maskenpflicht, Zugangskontrollen, Desinfektionspflicht und Ausschluss ungeimpfter Mitglieder müsse in den meisten Bundesländern bei jedem Besuch eines geimpften Mitgliedes von diesem ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.
Welche Corona-Regeln aktuell in Ihrem Bundesland gelten, erfahren Sie in unserem Artikel 'Corona-Regeln im Gym'.
Verzweifelter Versuch zur Impfpflicht auf Umwegen
Ein Corona-Schnelltest stehe momentan jedem Bundesbürger einmal pro Woche kostenlos zur Verfügung. Für weitere Tests müssten die Mitglieder selbst aufkommen – die erhöhte Nachfrage habe Lieferschwierigkeiten und erhebliche Preiserhöhungen (300-500%) zur Folge.
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Kosten, die die schon angeschlagenen Unternehmen nicht leisten können und auch Kunden belasten, so Schwarze weiter. Die Folge: Sinkende Nachfrage und keinerlei Neuanmeldungen, die das erneute Wachstum nach einem siebenmonatigen Lockdown zunichtemachen.
Zufriedene Kunden kündigen – wer kommt für den Schaden auf?
Für die DSSV-Präsidentin steht fest: „Es sind und bleiben behördliche Anordnungen, die den Betrieb der Unternehmen erheblich beeinflussen und wirtschaftliches Arbeiten unmöglich machen.“
Und: „Für viele Mitglieder ist die zusätzliche finanzielle und zeitliche Belastung ein Grund, das Fitnessstudio nicht mehr aufzusuchen.“
Im besten Fall könnten die Unternehmen das Mitglied vom Abschluss einer Ruhezeitvereinbarung überzeugen. Dennoch komme es zu immer mehr Kündigungen (laut DSSV-Schätzungen 50% mehr als üblich) von sonst zufriedenen Kunden.
Verschobene Dauerschuldverhältnisse
Trotz der ausbleibenden Einnahmen erhielten Fitness- und Gesundheitsanlagen bedingt durch die Mitgliedschaftsstrukturen (Dauerschuldverhältnisse) in vielen Fällen keine Corona-Hilfen und das Problem werde bedingt durch die Dauerschuldverhältnisse lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. (Lesen Sie weiter: 'Update Corona-Hilfe')
Neujahrsgeschäft droht zu entfallen
Die aktuellen Auflagen machten die Neukundengewinnung nahezu unmöglich und es könne davon ausgegangen werden, dass auch das so wichtige Neujahresgeschäft für die Fitnessbranche das zweite Jahr in Folge durch behördliche Anordnung völlig entfalle. Hintergrund: Im ersten Quartal schließen Fitnessstudios üblicherweise ein Drittel ihrer Neuanmeldungen eines Jahres ab.
Gesundheit und Prävention im Vordergrund
Weiter heißt es: „Für die Unternehmen der Fitnessbranche steht immer die Gesundheit ihrer Mitglieder im Mittelpunkt und der positive Einfluss von Sport. Die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der Schutz der Bevölkerung ist schon berufsbedingt für die Fitnessbranche von höchster Bedeutung.“
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Entscheidungen der Politik müssten umsetzbar, sinnvoll und wirtschaftlich bleiben. Zu lange sei die Aufklärung zur Impfung vernachlässigt worden und die Impfung solle jetzt durch Auflagen und zu Lasten der betroffenen Unternehmen erzwungen werden, ohne ausreichend Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Birgit Schwarze, Präsidentin des DSSV e.V.
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