Mit Erfolg: Bodystreet klagt vor Bayerischem Verwaltungsgerichtshof

Das Fitness-Franchisesystem Bodystreet hat erfolgreich gegen die Zwangsschließung seiner Betriebe in Bayern aufgrund der Corona-Verordnung geklagt.
Lesezeit: 2 Minuten
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Bodystreet klagt in Bayern gegen Corona-Shutdown
Bodystreet klagt in Bayern gegen Corona-Shutdown
Erfolg vor Gericht: Fitness-Franchisesystem Bodystreet setzt sich mit Normenkontrollantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München durch. Dadurch dürfen alle Bodystreet Studios in ganz Bayern wieder öffnen. Dies war zuvor in einer anderen Entscheidung des Gerichts auch sämtlichen weiteren EMS-Studios im Freistaat erlaubt worden.

Corona-Lockdown beendet: Sämtliche Bodystreet Studios in Bayern dürfen wieder öffnen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. In einem vorangegangenen Urteil hatte der VGH bereits EMS Training generell für zulässig erklärt. (Lesen Sie auch: EMS in Bayern erlaubt)


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Unter der Voraussetzung, dass Bodystreet beim Training höchste Sicherheits- und Hygienestandards anwende sowie die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben gewährleiste, hatte der Freistaat vor dem VGH einer sofortigen Wiedereröffnung zugestimmt.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Rechtsauffassung jetzt auch vor dem höchsten bayerischen Verwaltungsgericht, dem VGH, bestätigt wurde und wir jetzt für ganz Bayern Rechtssicherheit haben“, sagte Matthias H. Lehner, Geschäftsführer und Gründer von Bodystreet.


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Und weiter: „Das Einlenken des Freistaats Bayern vor Gericht ist sehr positiv zu werten. Es zeigt, dass es der Bayerischen Staatsregierung hier nicht um Dogmatik, sondern um effektiven Infektionsschutz geht. Wir freuen uns, dass unser umfassendes Sicherheits- und Hygienekonzept hier vor Gericht überzeugen konnte und hoffentlich bald auch alle unsere Franchisepartner in allen Bundesländern ihre Bodystreet Studios wieder öffnen dürfen.“

Bodystreet klagte gegen Gleichstellung

Rückblick: Bodystreet hatte am 13. Mai mitgeteilt, sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen die undifferenzierte Gleichstellung seiner Mikrostudios mit klassischen Fitnessstudios, die in Bayern bis voraussichtlich Juni nicht öffnen dürfen, zu wenden.


„Sport stärkt das Immunsystem und wir wollen gerade in der aktuellen Situation unsere Mitglieder dabei unterstützen, gesund und fit zu bleiben. Die pauschale Gleichstellung unseres Personal-EMS-Trainings mit klassischen Fitnessstudios macht uns das aber in Bayern immer noch unmöglich.“
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Matthias H. Lehner, Geschäftsführer und Gründer von Bodystreet


Der Geschäftsführer erklärt weiter: „In unseren Mikrostudios mit meist deutlich weniger als 150 Quadratmeter Fläche, trainieren immer nur maximal zwei Mitglieder mit einem Personal Trainer für jeweils 20 Minuten. Wir können bei dieser Trainingsform höchste Sicherheits- und Hygienestandards und die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben, insbesondere zum Mindestabstand, gewährleisten.“ 

Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Ein Bodystreet Mikrostudio könne daher bei der Bewertung eines möglichen Infektionsrisikos nicht mit klassischen Fitnessstudios gleichgestellt werden, sondern müsse vielmehr mit sonstigen Dienstleistungsbetrieben verglichen werden.

„Wenn Friseure, Kosmetik- und sogar Nagelstudios in Bayern bereits wieder öffnen dürfen, ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies für unsere Dienstleistung 'Personal Training' als Teilbereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft nicht ebenfalls möglich ist. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unserem Normenkontrollantrag stattgibt“, sagte Matthias H. Lehner.


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Bodystreet als Mikrostudio

Bodystreet bietet bereits seit 2007 die EMS-Technologie (Elektromuskelstimulation) an. Das Konzept des EMS-Anbieters unterscheidet sich von klassischen Fitnessstudios insofern, dass nicht mehrmals pro Woche individuell an einer Vielzahl von Geräten trainiert wird, sondern nur einmal pro Woche 20 Minuten an einem einzigen Gerät (EMS) im Mikrostudio mit intensiver Betreuung durch einen Personal Coach.


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