Corona-Finanzhilfen: FAQs der Überbrückungshilfe III veröffentlicht

Finanzhilfe für Unternehmer: Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium veröffentlichen die FAQs für die Überbrückungshilfe III.
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FAQs zur Überbrückungshilfe III
FAQs zur Überbrückungshilfe III
Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben am 10. Februar 2021 die lange erwarteten FAQs für die Überbrückungshilfe III, die als Ausführungsbestimmungen dienen, veröffentlicht.

Die FAQs zur 'Corona-Überbrückungshilfe III' erläutern wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms von November 2020 bis Juni 2021.


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Bislang ist eine Antragsstellung über das Portal noch nicht möglich. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte angekündigt, dass Anträge im Februar möglich gemacht werden und erste Abschlagszahlungen ankommen sollen. 


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Vorab einer der wichtigsten Punkte für den sich der DSSV stark gemacht hat und der für die Fitness- und Gesundheitsanlagen von besonderer Bedeutung ist:

Mitgliedsbeiträge, die eindeutig und nachweisbar für einen späteren Zeitraum gezahlt werden, werden nicht als Umsatz berücksichtigt (vgl. FAQs 1.3; Randnummer 9).

Online-Seminar für weitere Informationen

Der DSSV prüft die umfangreichen Ausführungsbestimmungen und bietet am Montag, 15. Februar, ein Online-Seminar für DSSV-Mitglieder an (Lesen Sie jetzt weiter: 'Ü-Hilfe III beantragen').


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