Ab 1. Januar 2019 steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde; so lautet der Kabinettsbeschluss vom 31. Oktober 2018 auf Empfehlung der Mindestlohnkommission. Lesen Sie, was Studiobetreiber im neuen Jahr beachten müssen.
Lesezeit: < 1 Minuten
fitness management - Youtube

-Anzeige-

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte Sie auch interessieren

DSSV-Recht: Gesetz über Künstliche Intelligenz – Autorin: Iris Borrmann

Gesetz über KI

Datenschutz und neue Regeln für den KI-Einsatz: Wie lassen sich sensible Daten in Fitnessstudios schützen? Wir zeigen Ihnen, was der AI-Act für Sie bedeutet.
DSSV-Juristin Iris Borrmann erklärt die Regeln zur Arbeitszeiterfassung im Fitnessstudio

Arbeitszeiterfassung

Aufsichtsbehörden bemängelten bei der Überprüfung von Fitnessstudios oft die Dokumentation der Arbeitszeit für die Mitarbeiter. Welche Regeln gelten?
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in Bezug auf den Jahresurlaub seiner Arbeitnehmer?

Vorgaben Jahresurlaub

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden ihren Jahresurlaub nehmen. Alle Einzelheiten zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers.
FAQ zu Physiotherapie im Fitnessstudio

Mehr Chancen als Risiken

Wenn ein Fitnessstudio gemeinsam mit einem Physiotherapeuten arbeitet, um Gesundheitsdienstleistungen anzubieten, gibt es einige rechtliche Fragen zu klären.
Arbeitsverträge anpassen? Syndikusanwältin Iris Borrmann liefert einen Überblick zur „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ der EU.

Transparent und verlässlich

Arbeitsverträge anpassen: Vorgaben der „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ der EU gelten nun auch in Deutschland. DSSV-Juristin Iris Borrmann ordnet Auswirkungen ein.
Mindestlohn steigt: Änderungen bei Minijobber, für kurzfristig Beschäftigte und Midijobber.

Mini, midi oder mehr?

Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro: Was das für Arbeitgebende bedeutet und wie es Ihre Personalkosten nicht sprengt, erklären die DSSV-Juristinnen.