Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt zum 25. Mai 2018 in Kraft. Eine aktuelle Studie belegt, dass 90% der befragten Unternehmen noch deutlichen Nachholbedarf haben.
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In der Zeitschrift Horizont wurde jüngst eine Studie vorgestellt, die belegt, dass viele Unternehmen deutlich verunsichert sind und die geforderten Änderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung bisher noch nicht bzw. nur teilweise umgesetzt haben. Die Studienergebnisse basieren auf den Daten von 606 Unternehmen, die zwischen dem 16. Februar und dem 14. März 2018 online befragt wurden. Es wurden sowohl große als auch mittelständische Unternehmen zur bisherigen Umsetzung der DSGVO befragt.

Im Rahmen des DSSV Workshops „Neues Datenschutzrecht - Schützen Sie sich vor Risiken und hohen Bußgeldern“ haben sich bereits über 400 interessierte Studiobetreiber und Entscheider der Fitness- und Gesundheitsbranche umfassend zu den konkreten Änderungen informiert. Die Branche schläft nicht und stellt sich diesen geforderten Herausforderungen. Diese Neuerungen betreffen jedes Unternehmen in der Fitness- und Gesundheitsbranche, unabhängig von dessen Größe. Sie fordern in einer sehr kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz und der Umgang mit personenbezogenen Kundendaten von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird. Viele neue Prozesse müssen (neu-)geschaffen und  existierende Muster, Checklisten, Vertragsdokumente usw. überarbeiten werden- ansonsten drohen erhebliche finanzielle Geldstrafen bzw. Busgelder.

In Kooperation zwischen dem DSSV und AuraSec, werden aktuell drei weiter Workshops zum Datenschutzmanagement exklusiv für DSSV-Mitglieder angeboten.

Der 25. Mai kommt, informieren Sie sich deshalb umfänglich und nutzen Sie dazu die umfangreiche Artikelserie zum Thema „Datenschutz“. Dipl.- Kfm. Roman Spitko LL.M gibt Ihnen hier praxisnahe Tipps, wie Sie bis zum Inkrafttreten der neuen DSGVO ihren Betrieb fit für den Datenschutz machen.

Welche Praxistipps Sie hinsichtlich der neuen Datenschutzgrundverordnung berücksichtigen sollten, lesen Sie im Rahmen der Datenschutzserie in der fitness MANAGEMENT:

- Verschärfung des Datenschutzes: Teil 1 (fMi 1/2018) / Teil 2 (fMi 2/2018)


Mehr über den Workshops „Datenschutzmanagement im Fitness-Studio“  von AuraSec erfahren Sie hier.

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