Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe des Bun­des auch für Fitnessstudios oder Personal Trainer

Ob selbständiger Trainer oder kleines Studio: Durch die Corona-Pandemie betroffene Unternehmer können nun weitere Liquiditätshilfen beantragen.
Lesezeit: 3 Minuten
Finanzielle Unterstützung auch für Fitnessunternehmer: Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe des Bun­des gestartet
Finanzielle Unterstützung auch für Fitnessunternehmer: Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe des Bun­des gestartet
Es gibt weitere Finanzhilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten. Die sogenannte Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe kann ab sofort beantragt werden. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht. Die Anträge müssen durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für die Unternehmen online einreichen. Eine Auszahlungen an die Unternehmen könnten noch innerhalb des Julis erfolgen.

Personal Trainer, Studiobetreiber und andere Fitnessunternehmer: Hat Sie und Ihr Unternehmen die Corona-Pandemie besonders hart getroffen? Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, um die Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder anzukurbeln. (Lesen Sie auch: 'Überbrückungshilfe II')


Abonnieren Sie jetzt den fM-Newsletter 'INSIDE'

Die Antragstellung auf der gemeinsamen bundesweit geltenden Antragsplattform können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, erfolgt erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen hatte das Bundeskabinett bereits am 12. Juni 2020 beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür 24,6 Milliarden Euro bereit. (Lesen Sie auch: Mehrwertsteuer runter, Konjunktur rauf: Bund beschließt historisches Konjunkturpaket)


FOLGEN Sie uns bei FacebookInstagram & Twitter
und verpassen Sie keine Fitness-NEWS mehr!


Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde das digitale Antragsverfahren rasch fertiggestellt.


„Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben zügig vorankommen
und damit denen das Leben erleichtern können, die besonders unter der Krise leiden.“
_______________________________

Horst Seehofer (CSU), Bundesinnenminister


Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fügt hinzu: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind.“



Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen der Monate Juni bis August 2020 die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet.

Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe: Wer ist antragsberechtigt?


Geben Sie uns Feedback – fM bei Facebook bewerten

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist.

Auch Soloselbständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Details zu den Programmvoraussetzungen finden Sie hier.

Die Zahl der Beschäftigten spielt bei mittelständischen Unternehmen keine Rolle, der Umsatz darf 50 Millionen Euro nicht übersteigen (Bilanzsumme maximal 43 Mio. Euro).

Welche Fristen gelten für die Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe?

Steuerberater und Co. konnten Online-Anträge für die Überbrückungshilfe I bis 31. August 2020 auf der Antragsplattform stellen – seit Mitte Oktober 2020 können dort die Anträge für die Überbrückungshilfe II eingereicht werden. (Lesen Sie auch: 'Überbrückungshilfe II')

Wie hoch ist die Corona-Überbrückungshilfe?

Die Höhe der Corona-Überbrückungshilfe richtet sich sowohl nach den betrieblichen Fixkosten als auch nach dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs: 

Beträgt der Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)

  1. zwischen 40 und unter 50 %
  2. zwischen 50 und 70 %
  3. mehr als 70 %

So erhalten Sie als Überbrückungshilfe erstattet:

  1. 40 % 
  2. 50 %
  3. 80 % der Fixkosten

Förderfähige Fixkosten sind etwa Mieten, Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.

Die maximale Höhe der Corona-Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.

In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Wer zahlt die Corona-Überbrückungshilfe aus?

Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe übernimmt das jeweilige Bundesland.

Alle weiteren Infos finden Sie direkt hier auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums zur Corona-Überbrückungshilfe


Jetzt eines der auflagenstärksten Leitmagazine der Fitness- und Gesundheitsbranche abonnieren: die fitness MANAGEMENT international (fMi)
dhfpg

-Anzeige-

Für fitness MANAGEMENT berichtet

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte dich auch interessieren

Update zum Weltkrebstag: Mit aktivem Lebensstil bis zu 40 Prozent geringeres Krebsrisko.

Weltkrebstag

Unter dem Motto 'Gemeinsam einzigartig' sensibilisiert der Weltkrebstag (World Cancer Day) am 4. Februar für ein Präventionsthema, das uns alle angeht.
therapro 2025 in Stuttgart: Alles rund um Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

therapro 2025

Die 'therapro' informiert auch 2025 mit ihrer einzigartigen Kombination aus Fachmesse und Kongressen über Therapie, Prävention und Rehabilitation.
Kalorien voraus: Die süßen Verführungen schlagen auch im Advent 2024 auf der Waage zu Buche.

Kalorienfalle Advent

Kalorien so weit das Auge reicht und gleichzeitig vor lauter Vorweihnachtsstress keine Zeit fürs Training im Fitnessstudio. Was tun, damit die Waage nicht Alarm schlägt?
'Projekt Lebensverlängerung' von Thomas Schulz: Entdecken Sie, wie moderne Spitzenforschung und Biohacking die Grundlage für 100 gesunde Lebensjahre legen

Altersweisheiten

In 'Projekt Lebensverlängerung' erklärt Thomas Schulz, wie 100 Lebensjahre dank Forschung und Medizin erreichbar sind und wie wir selbst dazu beitragen können.
Im fM Podcast 'Fitness im Ohr', Folge 15,  spricht Carsten Bethäuser (rechts, DHfPG) mit Thorsten Clemann über Selbstständigkeit in der Fitness- und Gesundheitsbranche

Selbstständigkeit im Ohr

Wie funktioniert Selbstständigkeit in der Fitness- und Gesundheitsbranche? Darüber sprechen Thorsten Clemann und Carsten Bethäuser im Podcast 'Fitness im Ohr'.
Das DSSV-Event 2024 auf Mallorca war ein voller Erfolg

DSSV-Event 2024

DSSV-Event auf Mallorca: Die Fitnessbranche war zu Gast auf der größten Baleareninsel. Wir zeigen Ihnen die Höhepunkte des Events im Video und in der Bildergalerie.