Neuerungen und geplante Kontrollen bei der Strahlenschutzverordnung (NiSV)

EMS-Training und novellierte NiSV: Was Studiobetreiber jetzt wissen müssen, darüber informiert der DSSV, inklusive Melde-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Lesezeit: 3 Minuten
DSSV: Neuerungen bei der Strahlenschutzverordnung (NiSV)
DSSV: Neuerungen bei der Strahlenschutzverordnung (NiSV)
EMS-Training und die novellierte Strahlenschutzverordnung (NiSV): Eine Melde-, Aufklärungs- und Dokumentationspflicht gilt seit 1. Januar 2022. Ab dem Jahreswechsel 2022/2023 muss das Personal außerdem über einen gesetzlich vorgeschriebenen Fachkundenachweis verfügen, um Kund:innen trainieren zu dürfen. In der täglichen Beratung erreichten den DSSV e. V. viele Anfragen zu einzelnen Inhalten der NiSV. Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden planen einige Bundesländer entsprechende Kontrollen der EMS-Studios.

Kontrollen zum Strahlenschutz kommen – die Bundesländer bereiten sich auf Kontrollen zur Durchführung der NiSV vor. Sehr weit fortgeschritten ist Schleswig-Holstein. Hier wurden EMS-Betreibende im Mai 2022 bereits aufgefordert, Unterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.


Lesetipp: 'Mehr Professionalisierung'


Besonderes Augenmerk wird auf die Einhaltung der Dokumentationspflichten gelegt. Gefordert werden unter anderem Dokumentationen zu jeder von Ihnen angezeigten Anlage, zu durchgeführten Behandlungen und Beratungs- und Aufklärungsgesprächen gemäß § 3 Abs. 1 & 2 NiSV.

DSSV-Empfehlung & -Rechtsleitfaden

Der DSSV empfiehlt daher, die geltenden Auflagen mit der Umsetzung im Studio abzugleichen. Nutzen Sie hierfür gerne den DSSV-Rechtsleitfaden. Sie finden diesen im Mitglieder-Login unter der Kategorie Rechtliches – EMS-Training.


Der folgende Artikel 'Was gilt jetzt im EMS-Bereich' aus der fMi 02/22 erschien am 19. April 2022 online:

Meldepflicht

Seit 31. Dezember 2020 gilt für Studios mit EMS-Geräten die Meldepflicht. Der:Die Betreibende hat der zuständigen Behörde die Inbetriebnahme der Anlage spätestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Wurde eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hatte die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.

Wenn Sie dies bisher nicht getan haben, sollten Sie nun schnellstmöglich agieren und sich bei der zuständigen Behörde als Betreiber:in einer EMS-Anlage melden. Im Falle einer Nichtmeldung drohen Bußgelder. Die für Ihren Landkreis zuständige Behörde finden Sie über das Online-Tool des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hier.

Dokumentationspflicht

Die Betreiber:innen einer Anlage müssen die Geräte dokumentieren und ein Bestandsverzeichnis erstellen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass auch die durchgeführten Anwendungen dokumentiert werden.

Zu dokumentieren sind bspw. das verwendete Gerät, technische Parameter, die tägliche Prüfung der Funktionsfähigkeit, der individuelle Behandlungs-/Trainingsplan mit entsprechendem Belastungsgefüge (z. B. Intensität, Frequenz, Häufigkeit, Dauer) und die Einverständniserklärung der behandelten Person zur Anwendung. Eine detaillierte Übersicht über alle Anforderungen finden Sie als Mitglied des DSSV im Login unter der Kategorie „Rechtliches – EMS-Training“.

Hinweis: Diese Anforderungen müssen bereits seit dem 31. Dezember 2020 erfüllt werden.

Beratung und Aufklärung der Trainierenden

Betreiber:innen müssen sicherstellen, dass Trainierende von der anwendenden Person vor der ersten EMS-Einheit beraten und aufgeklärt werden. Speziell geht es hier um gesundheitliche Risiken, Kontraindikationen, Nebenwirkungen und die individuelle Situation des:der Trainierenden sowie die Anwendung im Allgemeinen.


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Weitestgehend decken die meisten Anamnesebögen diese Anforderungen an die Erfassung der individuellen Situation ab. Da dies jedoch nicht abschließend genügt, sind Betreiber:innen verpflichtet, allgemein über das EMS-Training und seine Wirkungen aufzuklären. Hierzu hat der DSSV ebenfalls ein Muster entworfen. Mitglieder finden dieses unter hier.

Hinweis: Diese Anforderungen müssen bereits seit dem 31. Dezember 2020 erfüllt werden.

Qualifikation der Mitarbeiter:innen

Eines der spannendsten und gefragtesten Themen bei der NiSV sind die Anforderungen an die Qualifikation der anwendenden Mitarbeiter:innen – genauer gesagt die 'Fachkunde EMF' (EMF = Elektromagnetische Felder) zur Stimulation. Durch eine Gesetzesänderung wurde die Frist zum Erwerb der 'Fachkunde EMF' zur Stimulation bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Fortbildung im 5-Jahres-Rhythmus

Ab diesem Zeitpunkt dürfen gewerbliche Anwendungen zur Muskelstimulation am Menschen ausschließlich von Personen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen, durchgeführt werden. Sie ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu ist mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung erforderlich.

Fachkundemodul & Personenzertifizierung

Die Fachkunde wird durch die Teilnahme am Fachkundemodul „Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ in Kombination mit einer Personenzertifizierung nachgewiesen.

Die BSA-Akademie, Bildungspartner des DSSV, bietet den Lehrgang 'EMS-Trainer/in', der die Anforderungen zum Ersterwerb der 'Fachkunde EMF' zur Stimulation gemäß NiSV erfüllt, in Kombination mit der Zertifizierung 'Fachkunde EMF' der BSA-Zert, der unabhängigen Zertifizierungsstelle der BSA-Akademie, für Trainingspersonal in EMS-Studios an. Zum Lehrgang 'EMS-Trainer/in' werden Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit einer Vorbildung von mindestens 120 Lerneinheiten (à 45 Minuten) zugelassen.


Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig um Termine für die Zertifizierung 'Fachkunde EMF' zur Stimulation. Stimmen Sie mit Ihrem Anbieter Kapazitäten und Termine für Ihre Mitarbeitenden ab.

Qualifikation für gesamten Branchensektor

Da diese Qualifikation für den gesamten Branchensektor vonnöten sein wird, werden die Kapazitäten der Bildungsanbieterinnen gerade zum Ende der Frist ausgeschöpft sein. Wer sich frühzeitig bemüht, läuft keine Gefahr, nicht praktizieren zu können!

Dokumente im DSSV Mitglieder-Login

Im Mitglieder-Login des DSSV finden Sie einen kompletten Rechtsleitfaden zur Strahlenschutzverordnung (NiSV) mit einer umfangreichen Checkliste, Musterschreiben sowie Expertentipps. Schauen Sie unter dem Mitglieder-Login vorbei. Kategorie: 'Rechtliches – EMS-Training'.

Sie bieten EMS-Training in Ihrer Einrichtung an und sind noch kein Mitglied im DSSV? Dann informieren Sie sich hier über die Vorteile einer Mitgliedschaft oder kontaktieren Sie uns unter 040/766 24 00 in der DSSV-Geschäftsstelle.

Fazit

Durch Regulierungen müssen Betreiberinnen und Betreiber in Zukunft z. B. sicherstellen, dass sie über die erforderliche 'Fachkunde EMF' zur Stimulation verfügen.

Diese Absicherung des Marktes muss als Chance angesehen werden. EMS wird damit fest an die qualifizierte Dienstleistung gekoppelt und sichert das Geschäftsmodell EMS-Training vor Preisverfällen und Self-Service.


„Durch das Medizinproduktegesetz, die Strahlenschutzverordnung und die DIN-Norm 33961-5 sind Gerätesicherheit, Ausbildung und die richtige Anwendung geregelt.“
_______________________________

Prof. Dr. Wolfgang Kemmler – Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg


Prof. Dr. Wolfgang Kemmler (Lehrstuhl für Medizinische Physik und Mikrogewebetechnik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Forscher und Wissenschaftler im Bereich Ganzkörper-EMS-Training, weiter: „Somit hat jeder, der:die aktuell im gewerblichen EMS-Markt aktiv ist oder es werden möchte, eine klare und eindeutige Handlungsempfehlung und kann dadurch sicheres EMS-Training anbieten.“

Der Branchensektor EMS wird sich weiterhin an einer stark wachsenden Anzahl an Menschen erfreuen, die sich aufgrund der Professionalisierung gut aufgehoben und qualifiziert betreut fühlen.


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