Woher stammt die Verwertungsgesellschaft in Deutschland, wem haben wir sie zu verdanken und wie kann ein Fitnessstudio effektiv Kosten sparen, ohne die Kundenzufriedenheit zu riskieren?
Natürlich war es ein Musiker, der bereits im 19. Jahrhundert bei Aufführungen seiner Werke Geld erhalten und diese rechtlich schützen wollte.
Welche Ausmaße die Bemühungen von Ernest Bourget annehmen würden, hätte er wohl selbst nicht erwartet. Bei dem Genuss eines zu der Zeit beliebten Zuckerwassers hörte und erkannte der französische Komponist 1847 in einem Pariser Konzerthauscafé plötzlich seine eigenen Werke.
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Daraufhin klagte Bourget im sogenannten Zuckerwasserprozess und bekam Recht – seine Werke durften von da an nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung gespielt werden. Nach drei weiteren Jahren entstand aus dieser Initiative in Frankreich die weltweit erste private Verwertungsgesellschaft, die Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique.
In Deutschland war es der Komponist Richard Strauss, der erste Anstrengungen unternahm, eine Verwertungsgesellschaft zu etablieren. Voraussetzung war ein 1902 verabschiedetes Gesetz, wonach Musik nur mit Zustimmung des Urhebers öffentlich aufgeführt werden durfte.
Am 1. Juli 1903 wurde die Institution für musikalische Aufführungsrechte (Afma) ins Leben gerufen und fungierte als Organ der Genossenschaft deutscher Tonsetzer (GEMA, 2024). Ihr Selbstverständnis bestand darin, als „Vermittlungsstelle“ ohne Gewinnabsichten zu agieren. Abgesehen von Verwaltungskosten und einem Anteil von zehn Prozent zur Unterstützung der Genossenschaft sollten sämtliche Einnahmen „bis auf den letzten Pfennig an die berechtigten Tonsetzer, Textdichter und Verleger verteilt“ werden (GEMA, 2014).
Der Weg zum Monopol
Zeitweise konkurrierten drei Unternehmen auf dem deutschen Markt, was zum Boykott einiger Veranstalter führte. Auch die Verbreitung des Grammophons machte neue Betrachtungen zum Urheberrecht notwendig.
1933 wurde die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (STAGMA) aus dem von Richard Strauss gegründeten Verein ins Leben gerufen. Die STAGMA war fest in das nationalsozialistische Machtgefüge eingebunden und erhielt das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wollte auch die STAGMA ihre Verbindung zum Nationalsozialismus hinter sich lassen. Ab August 1947 setzte die Verwertungsgesellschaft ihre Arbeit unter der Bezeichnung GEMA fort und tut das bis heute. Aktuell vertritt die GEMA über 90.000 Mitglieder und nahm 2023 1,28 Milliarden Euro ein. Ausgeschüttet wurden genau 1,0828 Milliarden Euro (GEMA, 2023).
GEMA leicht gemacht und mögliche Einsparungspotenziale
Im Grunde müssen Fitnessstudiobetreiber drei Bereiche für die GEMA berücksichtigen – beschallte Trainingsflächen und Umkleideräume, Fitnesskurse und Fernseh-/Hörfunkwiedergabe. Für die jeweiligen Bereiche schließen sie je nach Bedarf einzelne Verträge ab, die auch unabhängig voneinander zum Vertragsende gekündigt oder verändert werden können.
Empfehlung für geringere Kosten: Sollte man Planungssicherheit haben, empfehlen wir, langfristige Verträge über ein Jahr abzuschließen. Die sind ähnlich wie in der Fitnessbranche günstiger – ca. 16 Prozent können im Vergleich zu monatlich kündbaren Verträgen eingespart werden.
Die Beschallung der Flächen wird über die Quadratmeterzahl berechnet. Mehr Quadratmeter heißt demnach höhere GEMA-Gebühren.
Empfehlung für geringere Kosten: Teile der Fläche mit GEMA-freier Musik beschallen. Besonders im Umkleide- und Wellnessbereich beeinträchtigt GEMA-freie Musik – unserer Erfahrung nach – nicht die Kundenzufriedenheit der Mitglieder.
Die vielleicht komplizierteste Berechnung einer GEMA-Gebühr ist die für Fitnesskurse. Grundlage bildet die Anzahl der Kurse im Monat, der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag (Nettowert) sowie die Anzahl der Teilnehmer pro Kurs.
Empfehlungen für geringere Kosten: Weniger Kurse, geringer Beitrag und weniger Teilnehmer ergeben geringere GEMA-Kosten. Diese lassen sich außerdem reduzieren, indem man ruhige Reha-, Präventions- oder Yogakurse mit GEMA-freier Musik anbietet. Auch das beeinflusst die Kundenzufriedenheit nicht negativ.
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Für die Rechte bei der Wiedergabe von Fernsehprogrammen oder Hörfunksendern ist nicht die GEMA, sondern Corint Media verantwortlich. Die GEMA übernimmt hierbei lediglich das Inkasso für die angegliederte Verwertungsgesellschaft. Die Beträge werden häufig prozentual an den GEMA-Gebühren berechnet und sind abhängig von der Größe des Fernsehers.
Empfehlungen für geringere Kosten: Vermeiden Sie private Fernseh- und Hörfunksender, die der Corint Media angeschlossen sind; hier entfallen zusätzliche Kosten für Fernseh- oder Radiowiedergabe. Eine Liste der Sender finden Sie unter: www.corint-media.com. Verwenden Sie Fernseher ohne Ton – die Gebühr für die GEMA wird reduziert oder entfällt teilweise komplett.
Literaturliste
GEMA. (Hrsg.). (2014). GEMA würdigt Richard Strauss in einem Festkonzert.
GEMA. (Hrsg.) (2023). 2023 Geschäftsbericht mit Transparenzbericht. Berlin: Hrsg.
GEMA. (Hrsg.). (2024). Die Geschichte des Urheberrechts.