Trainingsdaten in Echtzeit erfassen
Die miha bodytec LogX Cloudsoftware ist die ideale Erweiterung der miha bodytec EMS-Geräte und verfügt als einzige Software über eine direkte Geräteanbindung.
Die Geräte- und Trainingsdaten werden drahtlos übermittelt. Damit lassen sich u.a. die Dokumentationsanforderungen für EMS-Anbieter gem. Strahlenschutzverordnung (NiSV) vollautomatisch und rechtssicher erfüllen.
Dank Plug & Play stehen alle Daten online auf PC, Tablet oder Smartphone zur Verfügung.
Mehr als 600 EMS-Anbieter nutzen die miha bodytec LogX Cloudlösung bereits, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und um die gesetzlichen Auflagen zur Trainingsdokumentation zu erfüllen. Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Online-Beratungstermin zur miha bodytec LogX Cloudlösung.
miha bodytec auf der TheraPro in Stuttgart
Nach zwei erfolgreichen Messen in Hamburg und München, ging es für miha bodytec Anfang Februar 2023 auf der TheraPro Stuttgart in die nächste Runde.
Das Unternehmen bedankt sich für zahlreiche Messegespräche, in denen deutlich wurde, dass das Interesse an Medizinischer EMS in der Physiotherapie, ganz besonders unter Verwendung der innovativen mobilen Lösung miha bodytec m.ove, stetig zunimmt. (Lesen Sie auch: 'Prävention und Therapie mit Medizinischer EMS')
Einsatz in Prävention und Therapie
Die Therapeutinnen und Therapeuten waren begeistert über die vielseitigen Einsatzgebiete der miha bodytec Medizinprodukte in Prävention und Therapie und darüber hinaus sehr überrascht über die Abrechnungsmöglichkeiten der Medizinischen EMS mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern.
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Für alle, die Stuttgart verpasst haben: Nutzen Sie die therapie Leipzig vom 4. bis 6. Mai 2023 oder vereinbaren Sie hier einen persönlichen Termin, um sich vom miha bodytec Team beraten zu lassen. (Auch lesenswert: 'EMS bei Rückenschmerzen')
Faktencheck EMS-Training
Nachstehend lesen Sie einen Überblick über die Dokumentationsanforderungen der 'Strahlenschutzverordnung' NiSV, welche die gewerbliche Anwendung von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen regelt. (Lesen Sie auch: 'FAQ zum Fachkundenachweis')
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die durchgeführten Anwendungen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss folgendes enthalten*:
- Art der Anwendung.
- Das verwendete Gerät sowie die für die konkrete Anwendung individuell eingestellten technischen Parameter, zum Beispiel Frequenz, Dauer, Art und Ausmaß.
- Die Funktionsfähigkeit und der ordnungsgemäße Zustand der Anlage unmittelbar vor der jeweiligen Anwendung.
- Der individuelle Behandlungsplan: Trainingsplan, Häufigkeit, Dauer und Intensität der Anwendungen.
- Bei auftretenden Nebenwirkungen oder Schäden: Ursachen oder Fehleranalyse, ergriffene Maßnahmen zur Beseitigung der Fehlerquelle - ggf. Meldung an Behörden und Hersteller.
- Die Einverständniserklärung der behandelten Person zur Anwendung.
Mehr zum Thema: 'Sicheres EMS-Training'
*Quelle: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionsierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 2018.