fM: Würden Sie uns bitte einige Einblicke in Ihren bisherigen beruflichen, sportlichen und privaten Lebensweg geben?
Dr. jur. Hans Geisler: Bereits als Jugendlicher habe ich geboxt und auch leidenschaftlich Fußball gespielt. Mit 21 Jahren habe ich dann mit meinem damaligen Geschäftspartner das erste Fitnessstudio eröffnet.
Es war zu der Zeit eine Mischung aus einer Kampfsportschule und einem klassischen Sportstudio. Wir haben uns entwickelt und es entstanden in der Folgezeit in Bielefeld sechs Clubs. Parallel habe ich angefangen Jura zu studieren, weil es mich frustriert hat, dass ich als Studiobetreiber gefühlt keine Rechte hatte.
Tatsächlich existierten natürlich die Rechte der Studiobetreiber auch bereits damals, es gab jedoch in der Branche niemanden, der diese Rechte recherchiert und sodann versucht hat, diese Rechte auszuüben und durchzusetzen. Nach dem ersten Staatsexamen habe ich die erste Auflage des „Handbuchs für Fitness- und Freizeitanlagenbetreiber“ herausgebracht.
Als ich auch das zweite Staatsexamen absolviert hatte, musste ich mich entscheiden, weil die anwaltliche Tätigkeit meiner Meinung nach nur ganz oder gar nicht ausgeführt werden kann. Im Jahr 2001 habe ich dann mit meinem Mitgesellschafter Dr. Christoph Franke eine Kanzlei gegründet und parallel nach und nach die bestehenden Clubs an Mitarbeiter verkauft und übergeben. Aufgrund meiner persönlichen Historie haben wir in der Kanzlei von Beginn an die Belange der Fitnessbranche im Blick gehabt.
Inwieweit profitieren Sie bei Ihrer heutigen Arbeit in der Kanzlei von Ihrer Zeit als Studiobetreiber?
Bereits in jungen Jahren selbstständig gewesen zu sein, hat viele Lerneffekte mit sich gebracht. Zudem habe ich dadurch ein Verständnis und eine Verbundenheit für die Fitnessbranche und deren Betreiber entwickelt.
Die Entscheidung, Jura zu studieren, hat für mich zwei Welten optimal miteinander verknüpft. Entsprechend folgte nach meinem zweiten Staatsexamen das Ziel zu promovieren. Das Thema meiner Promotion war ebenfalls von der Fitnessbranche inspiriert.
Es ging darin um die Rechtsnatur und Höchstbindungsdauer eines „Fitnessvertrages“. Daher war meine Entscheidung, trotz mehrerer gut laufender Fitnessclubs, parallel Jura zu studieren, für mich genau die Richtige. Zwar war ich nahezu rund um die Uhr beschäftigt, weil das Studium Zeit in Anspruch nahm und die Clubs selbstverständlich auch geführt werden mussten.
Meine Motivation für das Jura-Studium resultierte vor allem aus der damals von mir als Studiobetreiber erfahrenen Hilflosigkeit und fehlenden Unterstützung von konsultierten Rechtsanwälten. So wurde mir damals z. B. zu mit Gefälligkeitsattesten ausgesprochenen Kündigungen gesagt: „Das hat ja ein Arzt ausgestellt“. Das hörte sich für mich so an, als ob das nicht überprüft werden dürfte.
Ja, klar hat das ein Arzt ausgestellt, aber oftmals nur, weil sein Patient ihn darum gebeten hat. Mich hat diese Hilflosigkeit umgetrieben und für mich war schon damals klar, dass diese Branche eine starke Rechtsvertretung braucht. Beeindruckt war ich bereits als Studiobetreiber von der Rechtsposition und Rechtsdurchsetzungsstärke z. B. der GEMA.
Dies hat mich motiviert, in bestimmten Bereichen die Fitnessbranche rechtlich genauso stark aufzustellen. Dafür habe ich mir genau angeschaut, wie und warum die GEMA so „stark“ ist. In vielen rechtlichen Bereichen ist es uns in den letzten Jahren gelungen, die Branche ähnlich professionell aufzustellen.
Viele Jahre haben Sie Fitnessunternehmen vor Gericht vertreten. Wie viele Prozesse haben Sie geführt und was waren die bemerkenswertesten Gerichtsentscheidungen dabei?
Bis heute haben wir weit über 100.000 Fitnessfälle bearbeitet und eine beachtliche Rechtsprechungsdatenbank von mehreren Tausend positiven Gerichtsentscheidungen für die Branche erstellt. Ebenso haben wir eine Datenbank zu zahlreichen Gutachten – zum Beispiel in den sogenannten Attestfällen – aufgebaut.
In Einzelnen dieser Verfahren haben wir wichtige Rechtsfragen bis zum Bundesgerichtshof gebracht und auch mehrere Verfassungsbeschwerden geführt. Insgesamt haben wir dadurch viele positive Gerichtsentscheidungen für die Branche erwirkt, so z. B. das Umzugsurteil beim Bundesgerichtshof.
Auch das während der Pandemie beim BGH erstrittene Urteil, dass die Schließungszeiträume die Mitglieder nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, haben wir erstritten. Zudem haben wir in nahezu allen relevanten rechtlichen Bereichen, die einen Studiobetreiber und seine Studio- und Personalverwaltung im Tagesgeschäft betreffen, digitale und auch konzeptionelle Lösungen entwickelt.
Aber auch im Datenschutzrecht, dem Forderungseinzug von offenen Beiträgen und in vielen anderen Bereichen bieten wir speziell für die Fitness- und Gesundheitsbranche entwickelte Speziallösungen an. All dies stets einfach verständlich und schnell umsetzbar. Von all diesem Know-how werden zukünftig auch die DSSV-Mitglieder profitieren.
Neben Ihren juristischen Tätigkeiten haben Sie sich ehrenamtlich in verschiedenen Initiativen und in Verbänden für die Fitnessbranche eingesetzt. Was hat Sie dazu motiviert?
Als junger Anwalt und als ehemaliger Betreiber mehrerer Fitnessanlagen habe ich mich immer schon für die Fitnessbranche als Ganzes mitverantwortlich gefühlt. Zudem habe ich während meiner Betreiberzeit die unternehmerischen Sorgen und Herausforderungen selbst erlebt und erlitten.
Als Rechtsanwalt habe ich mit der Zeit immer mehr Mandate von Einzelbetreibern aus der Branche, von Ketten und Franchisesystemen erhalten und somit einen weiteren guten Einblick in die Bedürfnisse und die Erwartungen der Betriebe und Systeme erhalten. Mir wurde schon früh klar, dass der Betrieb einer Fitnessanlage eine regionale Angelegenheit ist, in der der Betreiber vor Ort durch gute Arbeit viel bewegen und ein positives Image aufbauen kann.
Um überregional gesellschaftlich und politisch zu wirken, bedarf es aber einer starken Interessenvertretung. Dies habe ich besonders verstärkt in den Jahren der Pandemie erfahren und meine Lehren daraus gezogen.
Deshalb war und ist es mir ein Bedürfnis, mich auch ehrenamtlich für die Branche einzusetzen und sie in Bezug auf die gesellschaftliche und politische Anerkennung weiter zu festigen. Die Branche hat mir stets, sowohl als Unternehmer und Betreiber von Fitnessanlagen als auch als Rechtsanwalt, viel Input und Inspiration gegeben. Davon gebe ich gern etwas zurück.
Wie kam es dazu, dass Sie für das Amt des 2. Vorsitzenden des DSSV e. V. kandidiert haben?
Die langjährige Tradition und die Bedeutung des DSSV für die Fitnessbranche verfolge ich bereits seit vielen Jahren. Wie so oft im Leben gab es in der Vergangenheit für mich nicht die Zeit und auch nicht die Gelegenheit, mich beim DSSV einzubringen.
Zum einen hat mich mein Beruf sehr stark eingenommen und zum anderen gab es zu erwartende Interessenkonflikte durch Mandate, die für mich von Bedeutung waren. Bereits während und vor allem nach dem Ende der Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für mich geändert.
Die beiden Branchenverbände DSSV e. V. und Experten Allianz für Gesundheit e. V. haben sich intensiv ausgetauscht und die Herausforderungen der Zukunft diskutiert. Beide Gruppen sind zur Überzeugung gelangt, dass die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen wie gesellschaftliche und politische Akzeptanz nur durch eine schlagkräftige Interessenvertretung herzustellen sind. Auch der aktuelle Vorstand des Experten Allianz e. V. sieht es nach meinem Kenntnisstand genauso.
Über den Interviewpartner
Vor dem Beginn seiner Tätigkeit als selbstständiger Anwalt war Dr. jur. Hans A. Geisler Unternehmer und Inhaber mehrerer Fitnessstudios. Er ist Mitbegründer und Namensgeber der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblichen Rechtschutz sowie Strafrecht.
Die Gründe, mich mit meiner Kandidatur für den DSSV zu entscheiden, sind völlig klar und zwingend. Ich will etwas bewegen und für die Branche erreichen! Der DSSV verfügt über unübertroffene Alleinstellungsmerkmale, die ich nach intensiven Vorgesprächen für mich wie folgt zusammengefasst habe:
Die personelle Aufstellung des DSSV mit einem sehr kompetenten und repräsentativen ersten Vorsitzenden, Prof. Dr. Thomas Wessinghage, den weiteren Experten im Vorstand sowie einer professionell geführten Geschäftsstelle mit 15 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Hamburg hat mich beeindruckt. Gleiches gilt für die zahlenbasierten Fakten, wie z. B. die Anzahl der DSSV-Bestandsmitglieder mit über 3.500 professionellen Fitnessanlagen und auch die über 120 Fördermitglieder aus der Industrie.
Ebenso die Vernetzung des DSSV z. B. durch seine Mitgliedschaft in der BDA (Anm. d. Red.: Bundesvereinigung der Arbeitgeber), die guten Kontakte zu allen bedeutenden Unternehmen der Branche, die bestehenden Kooperationen mit Verbänden und Organisationen im europäischen Kontext und auch zu der weltweit größten Fitnessmesse, der FIBO, sind für einen Verband ein Alleinstellungsmerkmal.
Ich liebe und lebe Strukturen. Diese sind beim DSSV über Jahrzehnte gewachsen und perfektioniert worden. Über das Verbandsmagazin, dem führenden Branchenmagazin „fitness MANAGEMENT international“, kann das, was zu publizieren und in den Markt zu tragen ist, veröffentlicht und kommuniziert werden.
Die Bildungskooperation mit der BSA-Akademie und der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement hat meinen insgesamt sehr guten Gesamteindruck abgerundet. Für mich ist aufgrund der vorgenannten Umstände und Parameter der Wunsch gewachsen und der Entschluss gereift, für das Vorstandsamt des 2. Vorsitzenden des DSSV zu kandidieren.
Nachdem ich nunmehr gewählt bin, werde ich meine Kraft und Branchenkompetenz zukünftig diesem Verband zur Verfügung stellen. Ich wünsche mir, dass es mir noch viele Personen und Unternehmen aus der Branche gleichtun.
Ein kurzer Rückblick: Sie haben Ihr Vorstandsamt bei der Experten Allianz niedergelegt und sind jetzt aktiv im Vorstand des DSSV tätig. Was waren Ihre Beweggründe?
Die Experten Allianz entstand während der Pandemie. Mit dem DSSV ist bereits während dieser Zeit gemeinsam im Sinne der Branche agiert worden. Die Einigkeit, die dadurch während der Pandemie nach außen getragen werden konnte, hat der gesamten Branche gutgetan.
Zwischen den beiden Verbänden bestand stets Konsens darüber, dass auch nach der Pandemie der gesellschaftspolitische Stellenwert der Fitnessbranche sowie der artverwandten Branchen leider unzureichend sein wird und unbedingt alles unternommen werden muss, um der Branche den Stellenwert zu verschaffen, den sie verdient.
Von all diesem Know-how werden zukünftig auch die DSSV-Mitglieder profitieren.
Dr. jur. Hans A. Geisler
Aus diesem Grund ist es wichtiger denn je, die Kompetenzen zu bündeln, um mit „einer Stimme“ die Bedeutung der Fitnessbranche politisch und gesellschaftlich zu erhöhen! Insoweit haben sowohl der weitere Vorstand Mario Görlach als auch ich bereits seit Anfang des Jahres 2024 verschiedene Varianten mit dem DSSV erörtert, um die Verbände zusammenzuführen.
Vor der Mitgliederversammlung der Experten Allianz im Oktober 2024 hat Siegfried Manz erklärt, als Vorstand zu kandidieren und die Experten Allianz fortzuführen. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass Mario Görlach und ich jeweils unser Vorstandsamt niederlegen werden, weil es unserer Auffassung nach langfristig nur eine Interessenvertretung für die Branche geben kann, nämlich den DSSV.
Die Mitgliederversammlung der Experten Allianz hat sodann Siegfried Manz als Vorstand gewählt. Ein ganz normaler demokratischer Vorgang, den ich nicht zu beanstanden habe. Nach meinem Kenntnisstand erkennt auch die Experten Allianz den DSSV als primären Interessenvertreter der Branche an, wenn es z. B. um die politische Arbeit geht.
Sie haben die Entwicklung der Fitness- und Gesundheitsbranche angesprochen und Ihre Ambitionen, diese Branche positiv mitzugestalten. Was möchten Sie als Teil des DSSV-Vorstands besonders mit in die Arbeit des Verband einbringen?
Mir ist es wichtig, dass die Branche in der Politik und der Gesellschaft eine deutlich höhere Akzeptanz erhält. Aber auch, dass sich Unternehmer in den relevantesten Themen, die sie betreffen, der Unterstützung des DSSV sicher sein können. Wir haben unglaublich tolle Menschen in unserer Branche, viele getrieben von dem Ziel, anderen Menschen und insbesondere natürlich den eigenen Mitgliedern zu helfen, deren Leben und vor allem deren Gesundheit zu verbessern.
Die bürokratischen Anforderungen an Unternehmer sind explodiert und steigen weiter ungebremst an. Die tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen, die ich als Studiobetreiber erfüllen musste, sind mit den heutigen nicht mehr im Ansatz vergleichbar. Die Anforderungen sind für schier jeden Unternehmer und jede Unternehmerin nahezu nicht mehr zu bewältigen.
Da will ich ansetzen und etwas bewirken. Über den DSSV als Interessenvertretung der gesamten Fitnessbranche will ich mich dafür einsetzen, dass die Bürokratie deutlich reduziert und die Risiken für Unternehmen wieder auf ein akzeptables Maß gesenkt werden. Generell muss gerade in der Politik die Akzeptanz derjenigen – nämlich der Unternehmer und Unternehmerinnen –, die das ganze Land am Laufen halten, wieder spürbar sein.
Ich weiß nicht, warum nicht mehr gesehen wird, dass es ohne Menschen, die bereit sind, die hohen unternehmerischen Risiken in Deutschland zu tragen, zukünftig deutlich weniger oder sogar keine Arbeitnehmer mehr geben kann und natürlich auch keine wirtschaftliche Wertschöpfung erfolgt.
Wenn es uns gelingt, insoweit etwas politisch und gesellschaftlich zu erreichen, wird das allen Betreibern von Fitness- und Gesundheitsanlagen in Deutschland zugutekommen.
Es ist wichtiger denn je, die Kompetenzen zu bündeln, um mit 'einer Stimme' die Bedeutung der Fitnessbranche politisch und gesellschaftlich zu erhöhen!
Dr. jur. Hans A. Geisler – 2. Vorsitzender DSSV e. V.
Parallel stelle ich mich als Anwalt mit meinem gesamten Kanzleiteam den aktuellen rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen und versuche mit den speziell von uns für die Branche konzipierten digitalen Tools und, soweit erforderlich, einer individuellen und hochwertigen rechtlichen Beratung bestmöglich Hilfe zu leisten und zu unterstützen.
Ich weiß, dass viele Studiobetreiber das zu schätzen wissen und wir ihnen Sicherheit und Orientierung geben. Der Zuspruch, den wir permanent und vielfach von Studiobetreiberinnen und -betreibern erhalten, tut uns gut und motiviert uns, so weiterzumachen und noch besser zu werden.
Gemeinsam mit der bestehenden Rechtsabteilung des DSSV können wir noch besser und schneller den Markt über rechtliche Voraussetzungen und Herausforderungen informieren.
Damit kommen wir auf Ihr eigentliches Fachgebiet zu sprechen. Welche rechtlichen Themen sehen Sie 2025 auf die Branche zukommen?
Dadurch dass wir mittlerweile mit unserer Kanzlei wirklich viele Studios gleichzeitig bundesweit beraten, können wir anhand der bei uns eintreffenden Fragestellungen und Fälle stets kurzfristig antizipieren, was auch unsere weiteren Mandante bzw. Studiobetreiber bundesweit zu erwarten haben.
Wir reagieren schnell und versuchen dann vollständige Konzepte zur einfachen Umsetzung zu liefern. Für das Jahr 2025 gehe ich davon aus, dass sich die Branche weiter mit dem Thema der Scheinselbstständigkeit in Bezug auf die sog. Rechnungsschreiber, also die freiberuflich Beschäftigten, befassen wird.
Der Zoll baut aktuell zehn (!) neue Einsatztrainingszentren bundesweit. Das lässt erwarten, dass nachfolgend auch die Kontrollen in einer größeren Anzahl anfallen und durchgeführt werden. Das Thema Datenschutz wird eine neue, deutlich höher einzustufende Relevanz erhalten, so z. B. für den Bereich der Kameraüberwachungen.
Zudem werden die Herausforderungen für die Studioverwaltung, Personalverwaltung und auch die Geschäftsführung nicht einfacher, sondern komplexer werden. Das Preisrecht wird in den nächsten zwei bis drei Jahren eine noch viel höhere Relevanz erhalten. Dies sowohl beim Abschluss von Inhouse-Mitgliedschaften als auch beim Abschluss von Online-Mitgliedschaften.
Die europäischen Bestrebungen gehen dahin, dass es einen Preis gibt, in dem alles enthalten ist. Zusatzentgelte scheinen rechtspolitisch unerwünscht. Auch die Preisangabenverordnung wird weiterhin bezüglich der Verpflichtung zur Gesamtpreisangabe gerade bei der Werbung vor und bei Online-Vertragsabschlüssen eine wichtige Rolle spielen.
Vorausgesetzt dass wir zeitnah eine neue handlungsfähige Regierung haben, stehen im Jahr 2025 einige wichtige Gesetzesneuerungen an, die ein unternehmerisches Handeln erfordern. Dies insbesondere in Bezug auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Hier müssen die Gesetze permanent „nachziehen“ und den technischen Entwicklungen angepasst werden.
Exemplarisch nenne ich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit dem Stichtag 28. Juni 2025. All das bekommen wir gelöst, allerdings wird es weiterhin notwendig sein, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit diesen und zahlreichen weiteren Themen befassen; wahrscheinlich muss dafür sogar noch mehr Zeit eingeplant werden als bisher.
Versuchen wir das Ganze nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zu betrachten. Welche Unterstützung kann der DSSV diesbezüglich seinen Mitgliedern bieten?
Ich sehe meine Verantwortung als Teil des Vorstands des DSSV natürlich unter anderem in dem Bereich, der mir liegt und meine Berufung darstellt. Mein Kanzleiteam wird sich zukünftig mit dem juristischen Team des DSSV fortlaufend abstimmen und wir werden gemeinsam auch insoweit mit einer Stimme sprechen und abgestimmte Empfehlungen zu den wesentlichen die Branche betreffenden Rechtsthemen herausgeben.
Davon partizipieren natürlich auch die DSSV-Mitglieder. Ich bin mir sicher, dass dies auch für die rechtliche Abteilung des DSSV eine Möglichkeit darstellt, den Mitgliedern noch effektiver zu helfen.
Das, was die Mitglieder bewegt, beschäftigt, aufwühlt und vielleicht auch manchmal in rechtlicher Hinsicht ärgert, wird mir Ansporn sein, um als Interessenvertreter – gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen und dem gesamten DSSV-Team – bestmögliche Hilfestellungen zu geben und damit die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe zu stärken. Soweit notwendig, werden wir auch politisch Veränderungen einfordern und bestenfalls durchsetzen.
Gibt es Themen in der Fitnessbranche, die Ihnen besonders am Herzen liegen bzw. bei denen Sie Optimierungsbedarf sehen?
In der Politik und der Gesellschaft wird die Fitnessbranche – von vielen – weiterhin nicht als Gesundheitsanbieter, sondern als eine Möglichkeit, seine Freizeit zu vertreiben, gesehen. Die Branche hat sich aber schon länger emanzipiert und auch für Deutschland einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Das wird aber nicht gesehen.
Es liegt jetzt am DSSV und auch an jedem Einzelnen, dass wir das möglichst schnell ändern. Zudem meine ich, dass die Branche in bestimmten Themen und Bereichen unternehmerisch besser werden und gegenüber anderen Branchen aufholen kann. Dies sind z. B. gesellschaftsrechtliche Strukturen, aber auch die Übergabe der Betriebe an Käufer oder nachfolgende Generationen.
Dies ist bei vielen Mitgliedsbetrieben optimierungsfähig. All diejenigen, die zu den Betreibern der „ersten Stunde“ zählten, haben jetzt bzw. in den nächsten Jahren den „Staffelstab“ für das Unternehmen an die nächste Generation zu übergeben.
Werfen wir zum Schluss einen Blick auf die kommende Zeit. Wo sehen Sie den DSSV in Zukunft und wie möchten Sie sich in der stetigen Weiterentwicklung des Verbands integrieren?
Ich sehe den DSSV als die einzige stringent agierende Interessenvertretung der Branche gegenüber der Politik und in der überparteilichen Verbandsarbeit.
Dazu gehört auch eine aktive Beteiligung und Einflussnahme in Expertenkreisen und Kommissionen bei allen branchenrelevanten Themen, zudem eine Vernetzung der Protagonisten und Mitgliedsbetriebe, die sich ebenfalls für die Verbandsinteressen einbringen wollen.
In Zukunft wird es noch mehr exklusive Konzepte und Anleitungen zu den wichtigsten unternehmerischen Herausforderungen geben. Ferner wünsche ich mir die Schaffung von Expertenkreisen und Best-Practice-Modellen.
Die Branche ist stärker, wenn sie sich als Gemeinschaft verbindet. Die Plattform für dieses gemeinschaftliche und abgestimmte konzeptionelle sowie strategisch kluge Vorgehen ist der DSSV. Ich habe im Rahmen dieses Interviews die beachtlichen Alleinstellungsmerkmale des DSSV benannt. Ich bin bereit, auf all dem aufzubauen, den Verband jeden Tag ein Stück weit besser zu machen und eine permanente Weiterentwicklung sicher zu stellen.