Aktiv gegen den Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel erfordert strukturiertes Vorgehen: DSSV-Juristin Gülizar Cihan informiert über rechtliche Rahmenbedingungen und gibt Tipps.
Lesezeit: 4 Minuten
DSSV-Juristin Gülizar Cihan informiert und gibt praktische Tipps zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Fitness- und Gesundheitsbranche.
DSSV-Juristin Gülizar Cihan informiert und gibt praktische Tipps zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Fitness- und Gesundheitsbranche.
Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens gewährleisten zu können, muss dem Fachkräftemangel strukturiert entgegengewirkt werden. Aus- und Weiterbildungen sind auch für Fitness- und Gesundheitsdienstleister das richtige Mittel, um nachhaltig erfolgreich zu bleiben. Unterstützung aus dem Ausland darf ebenfalls nicht fehlen, wenn Unternehmen ihre Optionen prüfen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. DSSV-Juristin Gülizar Cihan bringt Sie mit einem Überblick über den rechtlichen Rahmen und Tipps für die Praxis auf den aktuellen Stand.

Wirtschaftliche Risiken für Unternehmen und langfristige Gefahren für die Entwicklung des Mittelstands – das sind einige der schwerwiegenden Folgen, die ein Fachkräftemangel mit sich bringen kann. In Deutschland liegt der Fachkräftemangel weiterhin auf sehr hohem Niveau. (Lesetipp: 'Fachkräftemangel')

Duales Studium

Das duale Studium ist ein zielführender Erfolgsfaktor, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine zeitgemäße, sondern auch besonders effektive Ausbildungsform.


Rechtliches: Das duale Studium ist in der Regel nicht mindestlohngebunden wie Ausbildungs- oder Arbeitsverträge. Für DSSV-Mitglieder stellen wir jährlich angepasste Gehaltsrichtlinien zur Verfügung.


Jungen Menschen wird mit einem dualen Studium eine praxisnahe und hochwertige berufliche Qualifikation ermöglicht. Für Betriebe wiederum ist das duale Studium ein Garant dafür, dass die Fachkräfte von morgen nahe am Bedarf der Gesundheits- und Fitnessbranche ausgebildet werden.

Fort- und Weiterbildungen

Entsprechendes gilt auch für Fort- und Weiterbildungen. Unabhängig davon, dass Weiterbildungen eine nachhaltige Investition für jedes Unternehmen bedeuten, führen sie gleichzeitig zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung sowie zu einem erhöhten Nutzen für das ganze Team.


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Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Effekt einer strukturierten Weiterbildungskultur ist die Stärkung des Unternehmensimages, denn gut fort- oder weitergebildete Mitarbeitende sind der Vorbote qualitativ erstklassiger Betriebe.


Rechtliches: Rückerstattung von Fortbildungskosten: Rückzahlungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich zulässig. Allerdings muss im Einzelfall immer eine Interessenabwägung erfolgen, ob die Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers verhältnismäßig ist. Dazu müssen die Interessen des Arbeitgebers (möglichst lange Bindung des geförderten Mitarbeiters) gegen die Interessen des Arbeitnehmers (freie Arbeitsplatzwahl) abgewogen werden. Beispielsweise könnte bei einer Fort-/Weiterbildungsdauer von sechs bis zwölf Monaten eine Bindung an den Betrieb von bis zu 36 Monaten vereinbart werden.


Fachkräfte aus dem Ausland

Damit dem bestehenden Fachkräftemangel, der in der Zukunft zu gravierenden Einschränkungen in der Gesellschaft führen wird, noch wirksamer entgegengetreten werden kann, braucht es Zuwachs aus dem Ausland. Die Bundesregierung hat in ihrer Fachkräftestrategie Handlungsfelder bestimmt, um die Potenziale von Fachkräften aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland in Deutschland einzubringen (BMAS, 2022).


Über die Autorin

Gülizar Cihan war jahrelang als selbstständige Rechtsanwältin in verschiedenen Fachrichtungen tätig. Gleichzeitig war sie einige Zeit in einem mittelständischen Unternehmen rechtsberatend aktiv. Seit August 2021gehört sie zur Rechtsabteilung des DSSV und berät die Mitglieder vor allem in wettbewerbsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen.

Im Rahmen einer DSSV-Mitgliedschaft berät der Verband zur Rechtswirksamkeit von Werbung. Mitglieder erreichen das Juristinnen-Team per E-Mail oder telefonisch unter 040-766 240 0.

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Damit engagierte und motivierte Menschen mit Ausbildungszielen oder auch bereits ausgebildete Fachkräfte für Ihren Betrieb gewonnen werden können, hat die Politik deutliche Zeichen gesetzt.

Kriterium Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten benötigen im Rahmen der geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit in ganz Europa keinen gesonderten Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis, um eine Ausbildung, ein Studium oder eine Arbeitstätigkeit in Deutschland zu beginnen. Lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den Meldebehörden ist einzuhalten.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise, Ausbildungssuche und -aufnahme oder Arbeitstätigkeit ein entsprechendes Visum für die Bundesrepublik.

Einreise von Drittstaatsangehörigen:

dual Studierende oder Auszubildende

Drittstaatsangehörige aus anderen Ländern müssen zuerst die allgemeinen Voraussetzungen für ein Einreisevisum erfüllen:

  • gültiger Reisepass
  • gesicherter Lebensunterhalt in Deutschland, z. B. wird die Höhe des künftigen Einkommens geprüft
  • kein Ausweisungsinteresse, d. h. in einem internen Prüfungsverfahren dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Interessen der Bundesrepublik auftreten

Auszubildende und Studierende haben zusätzlich nachzuweisen, dass

  • ein verbindlicher Ausbildungsplatz in einem Betrieb in Deutschland für sie zur Verfügung steht,
  • Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) existieren,
  • die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Über die Datenbank ANABIN (Zentralstelle ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz) wird z. B. seitens der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) geprüft, ob eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in der Liste geführt wird und welche HZB die studieninteressierte Person hat.

Ist der Abschluss nicht aufgeführt, wird eine direkte Anfrage gegenüber ANABIN gestellt. Bei Unklarheiten werden die jeweiligen Ansprechpartner von ANABIN über das Studiensekretariat kontaktiert.

Ermöglicht der Schul- bzw. Studienabschluss laut ANABIN einen Hochschulzugang in Deutschland, kann das Studium begonnen werden.

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

Bereits seit November 2023 gilt, dass Hochschulabsolventen und Menschen mit einer anderweitig qualifizierten Berufsausbildung bei der Jobaufnahme in Deutschland nicht mehr nur die Tätigkeiten ausführen dürfen, die mit ihrer Ausbildung im Zusammenhang stehen. Ausnahmen bestehen nur für einige reglementierte Berufe.


Hintergrund: Reglementierte Berufe sind solche, zu deren Ausübung Deutsche und Nichtdeutsche einer bestimmten Qualifikation bedürfen. Das sind zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie bestimmte Handwerksmeister, die als Selbstständige tätig sein wollen.


Ausländische Studierende und Auszubildende

Wie bislang auch, können Drittstaatsangehörige weiterhin zur Studienplatzsuche mit Arbeitsperspektive nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Neu ist, dass, während der Studienplatz gesucht wird, nun auch die Ausübung einer Nebentätigkeit von 20 Stunden die Woche möglich ist.

Zur Ausbildungsplatzsuche wurde die Altershöchstgrenze außerdem von 25 auf 35 Jahre erhöht und schließlich können Auszubildende jetzt auch in allen Berufszweigen eine Nebenbeschäftigung bis zu 20 Stunden wöchentlich ausüben.

Informationen u. a. zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen oder Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber finden Sie hier


Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass Aus- und Weiterbildungen sowie eine Unterstützung aus dem Ausland dem Fachkräftemangel deutlich positiv entgegenwirken können.

Eine Spezialisierung sowie der Ausbau der Fähigkeiten der eigenen Mitarbeiter bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Gleichzeitig sind Fachkräfte aus dem Ausland unentbehrlich und ausländische Ausbildungs- sowie Studieninteressierte bieten ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für Betriebe.


Literaturliste

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)(Hrsg.). (2022). Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Zugriff am 26.03.2024.

dhfpg
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