Folgen und Tipps für die Fitnessbranche: DSSV klärt über Faire-Verbraucherverträge-Gesetz auf

Mehr Verbraucherschutz: Das ist das Ziel des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes. Aber was bedeutet das für die Fitness- und Gesundheitsbranche und ihre Mitglieder?
Lesezeit: 3 Minuten
Wichtige Infos zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Wichtige Infos zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Mehr Verbraucherschutz: Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Nachdem es kürzlich sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert hatte, wurde es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit in Kraft getreten. Für die neuen Regeln gilt jedoch eine mehrmonatigen Übergangsfrist. Wir fassen die wichtigsten Änderungen des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes zusammen. Der DSSV plant am 9. September 2021 ein Online-Seminar zum Thema.

Sie haben nur 1 Minute Zeit?

Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Für alle Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen werden, gelten die derzeitigen Regelungen, danach müssen alle neu geschlossenen Verträge an das neue Gesetz angepasst werden.
  • Eine Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren bleibt weiterhin zulässig, für nach dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt: eine Verlängerung ist nur noch auf 'unbestimmte Zeit' zulässig, währenddessen sind sie monatlich kündbar.
  • Für Online-Verträge ist ab 1. Juli 2022 ein sogenannter 'Kündigungsbutton' verpflichtend, Betreiber müssen ihren Mitgliedern aber keine Kündigungshinweise geben.
  • Für Studiobetreiber, welche die derzeitige Vertragsregelung präferieren, empfiehlt es sich noch möglichst viele Vertragsabschlüsse vor dem 1. März 2022 zu generieren.
  • DSSV-Rechtsexperten geben Auskunft zu weiteren Fragen und planen ein Online-Seminar am 9. September 2021.

Los geht's! Die Hintergründe und Detailinformationen:

Um ein konkretes Datum für die Umsetzung des bereits Ende Juni beschlossenen 'Gesetzes für faire Verbraucherverträge' festzusetzen, fehlte bislang die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Das hat der Gesetzgeber am 17. August 2021 nachgeholt und damit steht nun auch das Datum für die notwendigen Änderungen der Mitgliederverträge fest: Ab 1. März 2022 müssen alle neu geschlossenen Verträge an das neue Gesetz angepasst werden.



Das Gesetz hat auch für Fitnessstudiobetreiber weitreichende Auswirkungen, da insbesondere die gesetzlich zulässigen Laufzeiten und Kündigungsfristen erheblich geändert werden müssen und für online abgeschlossene Verträge ein 'Kündigungsbutton' ab 1. Juli 2022 verpflichtend wird.


FOLGEN Sie uns bei LinkedInFacebookInstagram & Twitter
und verpassen Sie keine Fitness-NEWS mehr!


Derzeit regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse, worunter auch Fitnessstudioverträge fallen, dass eine Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren zulässig ist und die stillschweigende Verlängerung höchstens jeweils weitere zwölf Monate betragen darf. Die maximal zulässige Kündigungsfrist beträgt noch drei Monate.

Änderung ab 1. März 2022

Mit dem nunmehr von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 'Gesetz für faire Verbraucherverträge' ändert sich an der möglichen Erstlaufzeit von 24 Monaten zwar nichts, jedoch ist eine Verlängerung nur noch auf 'unbestimmte Zeit' zulässig. Währenddessen kann der Vertrag jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden, anstatt derzeit drei Monaten.

Der DSSV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich Musterverträge mit allen notwendigen Anpassungen zum 01. März 2022 zur Verfügung stellen.


Jetzt anhören: 'Branchen-Gespräch im Podcast'


25% Preisregelung & Hinweis auf Kündigungdrecht vom Tisch

Noch in den Gesetzesentwürfen gab es angedachte Modelle, wonach weiterhin Zweijahresverträge angeboten werden durften. Dies sollte aber nur gelten, wenn auch immer eine einjährige Laufzeit möglich ist und der Preisunterschied zwischen diesen beiden Verträgen maximal 25 Prozent beträgt.

Auch war zunächst angedacht, weiterhin eine Verlängerung von jeweils einem Jahr zuzulassen unter der Bedingung, dass der Verbraucher rechtzeitig durch das Studio auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wird. Derartige Konstrukte sind aber alle vom Tisch.

Online-Veträge: Praxistipps für Studios

Weitere wichtige Informationen zum 'Gesetz für faire Verbraucherverträge' können Sie hier auf der Website der Bundesregierung nachlesen.


Lesen Sie auch: 'Digitalisierungsimpulse für Fitnessstudios'


Einen ausführlichen Artikel zum neuen Gesetz und dessen Auswirkungen auf unsere Branche lesen Sie in Ausgabe 05/2021 der fitness MANAGEMENT international (fMi), verpassen Sie diese wichtigen Hintergrundinformationen nicht und abonniern Sie die fMi direkt hier.

Beratungsangebote zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz

Darüber hinaus bleiben die Rechtsexperten des DSSV für Sie weiter am Ball und informieren Sie und die Mitgliedsbetriebe über alle künftigen Anpassungen am Faire-Verbraucherverträge-Gesetz.

Fragen? DSSV berät und plant Online-Seminar

Sie haben Fragen? Nützliche rechtliche Hilfestellungen für Studiobetreiber erhalten Sie direkt hier bei den Juristinnen der DSSV-Rechtsberatung. Sollten Sie weitere Informationen aus anderen Themenbereichen benötigen, unterstützen Sie die DSSV-Fachexperten.


WAS SIE JETZT NOCH WISSEN MÜSSEN

+++ Corona-Schutzimpfung und Sport: Was ist zu beachten?
+++ Hier finden Sie unsere gesamte Berichterstattung rund um das Coronavirus
+++ Datenanalyse nach dem Restart: Die Schweizer Fitness-Wirtschaft
+++ Social Media Marketing Tipps: Neue Erfolgsformel für Videos
+++ Digitaler Wandel im Fitnessstudio – Planung, Umsetzung, Perspektiven
+++ Digitale Entwicklung und die Zukunft des Gruppentrainings


fitness management - newsletter

-Anzeige-

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte Sie auch interessieren

Tim Josko (links, Josko Fitness) und Ralf Trierweiler (juka dojo) unterstützen den DSSV-Mitgliederausschuss

Neue DSSV-Ausschussmitglieder

Innovation trifft Erfahrung: DSSV begrüßt zwei neue Mitglieder im Ausschuss, die mit frischen Ideen die Fitnessbranche stärken.
Auch den David Lloyd Club Madrid konnten die Gewinnerinnen und Gewinner der Stempelkarten-Aktion besuchen

DLM Stempelkarten-Aktion

David Lloyd Clubs belohnten Mitglieder durch Stempelkarten mit Reisen zu exklusiven Standorten. Gewinner entdecken Clubs in Edinburgh und Madrid.
miha bodytec News Dezember 2024

miha bodytec Update

miha bodytec miha bodytec schließt MDSAP-Zertifizierung ab, 'Zukunft EMS'-Roadshow zu Gast in Leipzig. Und: Neue Plattform für EMS-Betreiber geht online.
Testsieger mit Qualitätsurteil 'sehr gut': DHfPG von ntv und DISQ als beste private Hochschule im Bereich Gesundheit ausgezeichnet

Testsieger: DHfPG

Die DHfPG belegt in einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) erneut den ersten Platz unter den privaten Hochschulen mit Schwerpunkt Gesundheit.
milon 'Quick Train' als neues Feature zum Q+ Update

milon 'Quick Train'

milon 'Quick Train' ermöglicht sofortiges Training ohne Onboarding: Körpergröße eingeben, einstellen und starten. Ideal für Fitnessstudios, Physiotherapie und Hotels.
DSSV e.V., Deloitte und DHfPG: Umfrage zur Studie 'Eckdaten der deutschen Fitnesswirtschaft 2025'

Eckdaten 2025

DSSV, Deloitte und DHfPG erheben 'Eckdaten der deutschen Fitnesswirtschaft 2025'. Nehmen Sie jetzt an der Umfrage für die Eckdaten 2025 teil.