Folgen und Tipps für die Fitnessbranche: DSSV klärt über Faire-Verbraucherverträge-Gesetz auf

Mehr Verbraucherschutz: Das ist das Ziel des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes. Aber was bedeutet das für die Fitness- und Gesundheitsbranche und ihre Mitglieder?
Lesezeit: 3 Minuten
Wichtige Infos zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Wichtige Infos zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz
Mehr Verbraucherschutz: Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Nachdem es kürzlich sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert hatte, wurde es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit in Kraft getreten. Für die neuen Regeln gilt jedoch eine mehrmonatigen Übergangsfrist. Wir fassen die wichtigsten Änderungen des Faire-Verbraucherverträge-Gesetzes zusammen. Der DSSV plant am 9. September 2021 ein Online-Seminar zum Thema.

Sie haben nur 1 Minute Zeit?

Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Für alle Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen werden, gelten die derzeitigen Regelungen, danach müssen alle neu geschlossenen Verträge an das neue Gesetz angepasst werden.
  • Eine Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren bleibt weiterhin zulässig, für nach dem 1. März 2022 geschlossene Verträge gilt: eine Verlängerung ist nur noch auf 'unbestimmte Zeit' zulässig, währenddessen sind sie monatlich kündbar.
  • Für Online-Verträge ist ab 1. Juli 2022 ein sogenannter 'Kündigungsbutton' verpflichtend, Betreiber müssen ihren Mitgliedern aber keine Kündigungshinweise geben.
  • Für Studiobetreiber, welche die derzeitige Vertragsregelung präferieren, empfiehlt es sich noch möglichst viele Vertragsabschlüsse vor dem 1. März 2022 zu generieren.
  • DSSV-Rechtsexperten geben Auskunft zu weiteren Fragen und planen ein Online-Seminar am 9. September 2021.

Los geht's! Die Hintergründe und Detailinformationen:

Um ein konkretes Datum für die Umsetzung des bereits Ende Juni beschlossenen 'Gesetzes für faire Verbraucherverträge' festzusetzen, fehlte bislang die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Das hat der Gesetzgeber am 17. August 2021 nachgeholt und damit steht nun auch das Datum für die notwendigen Änderungen der Mitgliederverträge fest: Ab 1. März 2022 müssen alle neu geschlossenen Verträge an das neue Gesetz angepasst werden.



Das Gesetz hat auch für Fitnessstudiobetreiber weitreichende Auswirkungen, da insbesondere die gesetzlich zulässigen Laufzeiten und Kündigungsfristen erheblich geändert werden müssen und für online abgeschlossene Verträge ein 'Kündigungsbutton' ab 1. Juli 2022 verpflichtend wird.


FOLGEN Sie uns bei LinkedInFacebookInstagram & Twitter
und verpassen Sie keine Fitness-NEWS mehr!


Derzeit regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse, worunter auch Fitnessstudioverträge fallen, dass eine Erstlaufzeit von maximal zwei Jahren zulässig ist und die stillschweigende Verlängerung höchstens jeweils weitere zwölf Monate betragen darf. Die maximal zulässige Kündigungsfrist beträgt noch drei Monate.

Änderung ab 1. März 2022

Mit dem nunmehr von Bundestag und Bundesrat beschlossenen 'Gesetz für faire Verbraucherverträge' ändert sich an der möglichen Erstlaufzeit von 24 Monaten zwar nichts, jedoch ist eine Verlängerung nur noch auf 'unbestimmte Zeit' zulässig. Währenddessen kann der Vertrag jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden, anstatt derzeit drei Monaten.

Der DSSV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich Musterverträge mit allen notwendigen Anpassungen zum 01. März 2022 zur Verfügung stellen.


Jetzt anhören: 'Branchen-Gespräch im Podcast'


25% Preisregelung & Hinweis auf Kündigungdrecht vom Tisch

Noch in den Gesetzesentwürfen gab es angedachte Modelle, wonach weiterhin Zweijahresverträge angeboten werden durften. Dies sollte aber nur gelten, wenn auch immer eine einjährige Laufzeit möglich ist und der Preisunterschied zwischen diesen beiden Verträgen maximal 25 Prozent beträgt.

Auch war zunächst angedacht, weiterhin eine Verlängerung von jeweils einem Jahr zuzulassen unter der Bedingung, dass der Verbraucher rechtzeitig durch das Studio auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wird. Derartige Konstrukte sind aber alle vom Tisch.

Online-Veträge: Praxistipps für Studios

Weitere wichtige Informationen zum 'Gesetz für faire Verbraucherverträge' können Sie hier auf der Website der Bundesregierung nachlesen.


Lesen Sie auch: 'Digitalisierungsimpulse für Fitnessstudios'


Einen ausführlichen Artikel zum neuen Gesetz und dessen Auswirkungen auf unsere Branche lesen Sie in Ausgabe 05/2021 der fitness MANAGEMENT international (fMi), verpassen Sie diese wichtigen Hintergrundinformationen nicht und abonniern Sie die fMi direkt hier.

Beratungsangebote zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz

Darüber hinaus bleiben die Rechtsexperten des DSSV für Sie weiter am Ball und informieren Sie und die Mitgliedsbetriebe über alle künftigen Anpassungen am Faire-Verbraucherverträge-Gesetz.

Fragen? DSSV berät und plant Online-Seminar

Sie haben Fragen? Nützliche rechtliche Hilfestellungen für Studiobetreiber erhalten Sie direkt hier bei den Juristinnen der DSSV-Rechtsberatung. Sollten Sie weitere Informationen aus anderen Themenbereichen benötigen, unterstützen Sie die DSSV-Fachexperten.


WAS SIE JETZT NOCH WISSEN MÜSSEN

+++ Corona-Schutzimpfung und Sport: Was ist zu beachten?
+++ Hier finden Sie unsere gesamte Berichterstattung rund um das Coronavirus
+++ Datenanalyse nach dem Restart: Die Schweizer Fitness-Wirtschaft
+++ Social Media Marketing Tipps: Neue Erfolgsformel für Videos
+++ Digitaler Wandel im Fitnessstudio – Planung, Umsetzung, Perspektiven
+++ Digitale Entwicklung und die Zukunft des Gruppentrainings


fitness management - newsletter

-Anzeige-

Für fitness MANAGEMENT berichtet

Mehr von diesen Autoren

Das marea Fitness in Lingen hat das Zertifizierungsverfahren „ZertFit“ der BSA-Zert nach DIN-Norm 33961 erfolgreich absolviert und beantwortet damit zugleich...
An dieser Stelle haben wir Anfragen Ihrer Kollegen, unserer Mitglieder, zum Thema Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern gesammelt. Kurz und...
Schulung von UV-Fachpersonal: In der Wahrnehmung vieler Betreiber und auch der Öffentlichkeit ist die Schulung und Zertifizierung von UV-Fachpersonal der...

Das könnte dich auch interessieren

Professionelle Betreuung macht den Unterschied! Qualifizierte Trainerinnen und Trainer helfen, Gesundheitsziele effektiv zu erreichen – DSSV startet Qualitätsoffensive für die Fitness- und Gesundheitsbranche

DSSV Qualitätsoffensive

Der DSSV e. V. startet eine Qualitätsoffensive, um Fitnessstudios als Gesundheitsdienstleister zu positionieren. Studien und Events wie die FIBO sollen politische Anerkennung und gesellschaftliche Akzeptanz stärken.
Fitnesskette FITSEVENELEVEN expandiert

Expansionsturbo gezündet

Eine Brand wächst über sich hinauswächst: FITSEVENELEVEN eröffnet 2025 die ersten weiter entfernt liegenden Standorte.
fM Podcast 'Fitness im Ohr', Folge 18, spricht Cathrin Fischer (links, DHfPG) mit Aline Pamsl (stv. Leiterin Fachbereich Ernährung DHfPG) über entzündungshemmende Ernährung

Ernährung im Ohr

So integrierst du entzündungshemmende Ernährung möglichst einfach in deinen Alltag. Darüber spricht Cathrin Fischer im fM Podcast 'Fitness im Ohr' mit Aline Pamsl.
Top-Referentinnen und Referenten zu Ernährungsstrategien auf dem FIBO Congress 2025

Achtsam Essen

Drei Expertinnen und Experten der DHfPG präsentieren Ernährungsthemen auf dem FIBO Congress 2025.
Silke Frank ist neues Mitglied des DSSV-Fördermitgliederausschusses, sehr zur Freude von Thomas Wessinghage (Bildmitte), 1. Vorsitzender DSSV e. V., und Janosch Marx, Aufsichtsrat des DSSV e. V.

DSSV x FIBO

Neu im Fördermitgliederausschuss des DSSV e. V.: Silke Frank, Event Director der FIBO, soll mit ihrer Expertise die Synergien zwischen der FIBO und dem DSSV weiter vertiefen.
Honorarkräfte in der Fitness- und Gesundheitsbranche: DSSV informiert über Übergangsregelung zur Scheinselbständigkeit von Lehrkräften

Honorarkräfte in der Fitness- und Gesundheitsbranche

Übergangsregelung zur Scheinselbstständigkeit von Lehrkräften beschlossen: DSSV informiert über Gesetzesänderung und deren Auswirkung für die Branche.