Die BSA-Akademie ist als zertifizierter Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch die QUACERT für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen.
Jetzt bis zu 100 Prozent Förderung sichern
Dadurch können Unternehmen ihre Mitarbeiter mit ausgewählten Lehrgängen der BSA-Akademie, wie etwa 'Fitnesstrainer/in-B-Lizenz', 'Fitnesstrainer/in-A-Lizenz' und 'Fitnessfachwirt/in', umfassend qualifizieren und sich eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes sichern.
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Für Betriebe mit Kurzarbeit lohnt sich eine Weiterbildung mit der BSA-Akademie zusätzlich. Besuchen die Beschäftigten in Kurzarbeit einen der ausgewählten BSA-Lehrgänge, erhalten Unternehmen 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für den jeweiligen Kalendermonat zurück – zusätzlich zur Förderung.
Hinweis: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.
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Auch wenn bereits vor der Kurzarbeit eine geförderte Weiterbildung begonnen wurde, ist eine Unterbrechung nicht erforderlich. Geht die Weiterbildung über den Bezug von Kurzarbeitergeld hinaus, kann sie dennoch beendet werden.
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Weitere Informationen zur 'Förderung in Kurzarbeit' finden Sie direkt hier auf der Website der BSA-Akademie. Außerdem berät Sie das Service-Center der BSA-Akademie gerne bei weiteren Fragen rund um die Förderung von Lehrgängen.