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GEMA-Gebühren: Kurse auf bereits lizenzierter Studiofläche müssen nicht zusätzlich vergütet werden

Der DSSV sorgt für Klarheit: keine zusätzlichen GEMA-Gebühren für Kurse auf bereits beschallter Studidofläche.

GEMA-Gebühren für Kurse auf bereits lizenzierter Studiofläche

Die stetig wachsende Nachfrage nach Konzepte für funktionelles Training sowie Training für Kleingruppe veranlasst viele Betreiber und Verantwortliche in Fitnessstudios, immer mehr Kurse auf der Studiofläche anzubieten und durchzugeführen.

Nach Auffassung der GEMA sollten auch diese Kurse auf einer bereits lizenzierten Fläche, wie reguläre Kurse nach dem GEMA-Tarif WR-KS-F, zusätzlich lizenziert und vergütet werden. Diese Flächen werden in den meisten Fällen aber bereits durch einen Gema-Tarif für die Raumbeschallung vergütet.

Der DSSV – Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen – konnte zusammen mit der Tarifkommission der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) gegenüber der GEMA durchsetzen, dass keine zusätzlichen Gebühren für Studios anfallen, wenn Fitness- und/oder Gesundheitskurse auf der normalen, bereits mit Hintergrundmusik beschallten Raum- bzw. Studiofläche angeboten werden.

Voraussetzungen der Nichtanwendung der Vergütungssätze WR-KS-F sind:

•             der Kurs/das Gruppentraining findet in einem bereits mit Hintergrundmusik beschallten und bereits nach dem Hintergrundtarif lizenzierten Raum statt,

•             es wird somit keine besondere, extra auf diesen einzelnen Kurs zugeschnittene Musik eingesetzt, sondern es läuft weiterhin Hintergrundmusik,

•             während der Kursdurchführung wird die Lautstärke nicht erhöht (sie bleibt unverändert).

Durch diese Klarstellung konnte der DSSV bei seinen Mitgliedern weitere GEMA-Gebührenbelastungen im sechstelligen Bereich verhindern!

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des DSSV gerne zur Verfügung.